Klamme Gemeinden

Explosives Gutachten setzt Land unter Druck

Vorarlberg
19.02.2026 11:35
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Vielen Vorarlberger Gemeinden steht das Wasser finanziell bis zum Hals, insbesondere die massiv gestiegenen Deckungsbeiträge für Sozial- und Gesundheitskosten sind kaum mehr zu stemmen. Ein Gutachten der Uni Innsbruck setzt jetzt das Land zusätzlich unter Druck: Demnach ist die Kostenbeteiligung der Gemeinden an der Sozialhilfe verfassungswidrig.

Erstellt hat das unabhängige Rechtsgutachten Arno Kahl, Professor und Institutsleiter für Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck. Seine Einschätzung ist klar: Die derzeitige Kostenbeteiligung der Gemeinden an der Sozialhilfe sei kompetenzrechtlich nicht gedeckt und damit verfassungswidrig.

Die Begründung: Seit der Bund im Jahr 2019 von seiner Grundsatzgesetzgebungskompetenz nach Art. 12 B-VG Gebrauch gemacht und das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz erlassen habe, liege die rechtliche Steuerung der Sozialhilfe beim Bund. Was in der Konsequenz auch bedeutete, dass das Land die Gemeinden nicht mehr zur Mitfinanzierung der Sozialhilfe verpflichten könne. Doch genau das ist derzeit der Fall: 40 Prozent der Sozialhilfekosten werden von den Ländle-Kommunen übernommen. Es gilt das Prinzip „zahlen und schweigen“ – ein Mitspracherecht oder entsprechende Steuerungsmöglichkeiten gibt es nämlich nicht.

Noch weit mehr Sprengstoff
Doch das Gutachten bietet noch weit mehr Sprengstoff: Denn Professor Kahl ortet auch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken aufgrund der finanziellen Austrocknung der Gemeinden sowie der kaum vorhandenen Mitwirkungs- und Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen bezüglich der großen Landesfonds (Sozial-, Gesundheits- und Rettungsfonds), die bekanntlich ebenfalls zu 40 Prozent von den Gemeinden finanziert werden. In den vergangenen Jahren sind die Belastungen für die Gemeinden massiv gestiegen, ein Großteil der zusätzlichen Einnahmen floss unmittelbar in die Umlagen für Sozial-, Gesundheits- und Rettungsfonds. Mit dem Ergebnis, dass die Kommunen kaum mehr Mittel für ihre ureigenen Aufgaben haben, von finanziellem Spielraum für gestalterische Projekte ganz zu Schweigen.

Hand bleibt ausgestreckt
Beim Vorarlberger Gemeindeverband ist man sich der Brisanz des Gutachtens bewusst. Für den 25. Februar ist eine Sitzung des Vorstands angesetzt, bei dieser sollen die weiteren Schritte beschlossen werden. Man werde „sämtliche rechtliche und politische Optionen“ prüfen, hieß es in einer Presseaussendung. Prioritäres Ziel sei es, die finanzielle Handlungsfähigkeit der 96 Vorarlberger Gemeinden zu sichern. Als eine Kriegserklärung in Richtung Land will der ÖVP-dominierte Gemeindeverband das aber nicht verstanden wissen – man stehe immer noch für eine partnerschaftliche Lösung mit dem Land bereit. Das Gutachten mache jedoch deutlich: Die derzeitige Regelung sei nicht nur finanziell untragbar, sondern auch rechtlich nicht haltbar. Bei der Landesregierung werden die Alarmglocken jedenfalls läuten – denn würden die Gemeinden vor Gericht gehen und Recht bekommen, wären theoretisch sogar Regressansprüche denkbar. 

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