Tat aus Verzweiflung

FPÖ-Parteikasse als Selbstbedienungsladen

Vorarlberg
18.02.2026 17:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Er investierte in Kryptowährung und ging dadurch Anlagebetrügern auf den Leim. In seiner Not veruntreute der 73-jährige Kassier einer FPÖ-Ortsgruppe in Vorarlberg tausende Euro aus der Parteikasse. Am Mittwoch stand der Mann vor Gericht.

Ein Leben lang war der Angeklagte nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Dass er sich nun als Pensionist mit guter Rente wegen Veruntreuung verantworten muss, hätte sich der 73-Jährige noch vor einem Jahr nicht gedacht. Schuld daran waren Anlagebetrüger, denen der Mann auf den Leim gegangen war. Und weil das private Geld nicht mehr ausreichte, griff der Unterländer zur Überbrückung in die Parteikasse. In seiner Funktion als Mitglied einer FPÖ-Ortsgruppe im Raum Bregenz hatte der Beschuldige Geld von vier verschiedenen Parteikonten auf sein Privatkonto überwiesen, Barbehebungen für private Zwecke getätigt und so einen Schaden von 15.530 Euro angerichtet.

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Da ich aber schon bei der Bank einen 500.000 Euro-Kredit zu zahlen habe, griff ich in meiner Verzweiflung in die Parteikasse.

Der Angeklagte

„Die Sache tut mir sehr leid. Aber ich befand mich in einer massiven Stresssituation“, beteuert der Pensionist reumütig in der Verhandlung am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch. „Ich hatte in Kryptowährung investiert.“ An die Bitcoins sei er allerdings nie gekommen. Mit der Begründung, die Blockchain sei gesperrt, habe er laufend Nachzahlungen tätigen müssen, um die Freigabe der Bitcoins zu erwirken. „Da ich aber schon bei der Bank einen 500.000 Euro-Kredit zu zahlen habe, griff ich in meiner Verzweiflung in die Parteikasse.“ Doch die Malversationen flogen auf. In einem klärenden Gespräch mit dem Beschuldigten erstattete dieser Selbstanzeige bei der Polizei und trat aus der Partei aus.

Geldbuße angesetzt
Verteidiger Stefan Hämmerle führte aus, dass die Voraussetzungen für eine diversionelle Erledigung gegeben seien. Sein Mandant habe den gesamten Schaden bereits gutgemacht. Es gebe weder spezial- noch generalpräventive Gründe, die einer Diversion entgegenstünden. Zudem sei sein Mandant selbst Opfer eines Betrugs geworden. Auch die Staatsanwaltschaft stimmte einer Diversion zu. Richter Elias Klingseis setzte eine Geldbuße in der Höhe von 3000 Euro fest. Eine Ratenzahlung wurde gewährt.

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