Prozess am Rosenmontag in Eisenstadt: Vor der Insolvenz des Seniorenpflegeheims Rosengarten in Bad Sauerbrunn soll sich die ehemalige Besitzerin und Geschäftsführerin mit unlauteren Mitteln bereichert haben. Die 65-Jährige bestreitet die Vorwürfe. „Ich habe auf meinen Steuerberater gehört.“
Am Landesgericht Eisenstadt muss sich die ehemalige Geschäftsführerin wegen betrügerischer Krida und grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen vor dem Schöffensenat verantworten. Hauptvorwurf: Die 65-Jährige habe die Seniorenresidenz plus Grundstück kurz vor der Insolvenz im November 2023 verkauft, den Erlös in Höhe von 2,1 Millionen Euro als Gewinn ausgeschüttet und für sich selbst aus der Gesellschaft hinausgezogen.
Die Frau bekennt sich nicht schuldig.
„Sie hat immer nur Geld reingesteckt. Und ihr ganzes Herzblut. Einmal hat sich ein dementer Bewohner im Freien verirrt. Sie hat ihn die ganze Nacht gesucht“, sagt Verteidiger Ernst Schillhammer, bevor die ehemalige Lehrerin zur Rechtfertigung ansetzt.
Die Aussage wird vorgelesen
„Präsentation“, steht in großer Fettschrift über dem Text, den sie auf der Anklagebank monoton vorliest. Einige wenige Passagen sind mit Leuchtstift markiert, wohl ein Zeichen, dass sie bei jenen schluchzen solle. Etwa bei: „Nach der Insolvenz habe ich sofort an die 50 Bewohner gedacht.“ Vier Sekunden Pause, und weiter geht’s. Die Lesestunde dauert 25 Minuten.
Residenz verkauft und dann gepachtet
Zusammengefasst: Vor 13 Jahren, nach einer Erbschaft, erwarb die Frau die Seniorenresidenz und ein anliegendes Grundstück. Die Eigentümerin fungierte als Geschäftsführerin. Ihr Steuerberater riet, einige Gesellschaften zu gründen, um finanzielle Vorteile zu lukrieren. Die Residenz wurde sukzessive ausgebaut und renoviert. Ab 2020 habe sie das Objekt zum Verkauf angeboten, „weil ich langsam in Pension gehen wollte“. Im März 2022 war es soweit. 6,4 Millionen Euro wechselten den Besitzer. Zieht man die Verbindlichkeiten ab, blieben 2,1 Millionen übrig. Die Wienerin pachtete das Pflegeheim. Monatliche Rate: 25.000 Euro.
Mir ist vom Steuerberater nahegelegt worden, private Investitionen und erzielte Gewinne auszuschütten bzw. rückzuführen.
Die Angeklagte vor dem Schöffensenat
Die Gewinnausschüttung sei erfolgt, weil das burgenländische Sozialeinrichtungsgesetz geändert und der Bezug von Landesgeldern für den Betrieb von Pflegeheimen an volle Gemeinnützigkeit geknüpft wurde. „Mir ist vom Steuerberater nahegelegt worden, private Investitionen und erzielte Gewinne auszuschütten bzw. rückzuführen.“
Insolvenzantrag ohne Absprache
Zur Insolvenz sei es aus ihrer Sicht gekommen, weil unter ihrer Nachfolgerin bei einer Abrechnung ein Fehler passiert sei und das Land daraufhin die Auszahlung der Tagsätze ausgesetzt habe. Die neue Geschäftsführerin habe den Insolvenzantrag ohne Absprache gestellt – zwei Wochen später sei das Geld vom Land gekommen.
Der Anwalt wirft zwei Fragen auf, bevor die Hauptverhandlung vertagt wird: „Warum sollte meine Mandantin eine externe Geschäftsführerin holen, wenn sie etwas zu verschleiern gehabt hätte? Und: Warum belässt sie nach der Gewinnausschüttung 200.000 Euro auf dem Konto?“
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.