Eine gebürtige Thailänderin bot Landsleuten Hilfe beim Erstellen von FinanzOnline-Konten an. Dabei trickste sie die Opfer aus, indem sich die 40-Jährige Gutschriften auf ihr eigenes Konto überweisen ließ. Nun stand sie in Vorarlberg vor Gericht.
Insgesamt sieben in Vorarlberg lebende Landsleute hatte die dreiste Betrügerin, die mittlerweile die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt, übers Ohr gehaut. Männer, Frauen, die meisten von ihnen Arbeitskollegen. Allesamt der deutschen Sprache zu wenig mächtig, um sich selbst im Wust der hiesigen Bürokratie zurechtzufinden und Anträge auszufüllen, bot ihnen die Angeklagte ihre Hilfe an.
So etwa beim Einrichten der jeweiligen FinanzOnline-Konten. Als Gegenleistung gab es zum Dank Essenseinladungen. Erst nach zweieinhalb Jahren stellte sich heraus, dass die Frau ihre Landsleute um viel Geld erleichtert hatte. Stutzig wurden die Opfer, nachdem Gutschriften des Finanzamts nicht auf deren Konten verbucht worden waren.
Recherchen ergaben dann, dass eine falsche Kontonummer hinterlegt worden war. Um an das Geld zu gelangen, hatte die Angeklagte kurzerhand ihre eigene Kontoverbindung angegeben und so unrechtmäßig 29.000 Euro kassiert.
Ich war dumm und bereue sehr, was ich getan habe.
Die Angeklagte unter Tränen
Tränen und Reuebekundungen
Im Prozess am Landesgericht Feldkirch bricht die bislang Unbescholtene immer wieder in Tränen aus. „Es tut mir alles so leid. Ich war dumm und bereue sehr, was ich getan habe. Aber ich war spielsüchtig“, schluchzt die Angestellte. Laut ihren Angaben habe sie den Schaden zwar noch nicht gutgemacht, jedoch sei vereinbart worden, den Geschädigten bis Sommer bzw. Ende dieses Jahres alles zurückzuzahlen.
Die Anregung der Verteidigung, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln und Sozialstunden statt Strafe zu verhängen, wird von der Richterin aufgrund der Schadenshöhe, des langen Tatzeitraums und der Ausnutzung eines Vertrauensverhältnisses abgelehnt. Frau Rat spricht die 40-Jährige wegen schweren Betrugs schuldig und verhängt über sie vier Monate Haft auf Bewährung. Zudem muss die Frau 2640 Euro Strafe zahlen. Ob die Verurteilte ihren neuen Job als stellvertretende Marktleiterin in der Schweiz behalten darf, ist noch offen. Denn dafür benötigt sie einen einwandfreien Leumund.
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