Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung die Bildungskarenz abgeschafft und unter anderem damit argumentiert, dass das Modell nicht mehr zeitgemäß sei. Nun hat das Arbeitsministerium auf den letzten Andrang zurückgeblickt. Die Kosten seien höher gewesen als erwartet.
Konkret gab der Staat im Vorjahr 376,3 Millionen Euro (ohne Sozialversicherung) aus und damit um 102 Millionen Euro mehr als im Budgetvorschlag des Finanzministeriums vorgesehen. „Während des ersten Quartals des Jahres 2025 (samt Übergangsphase) hat es sicherlich gewisse vorgezogene Abschlüsse von Bildungskarenzvereinbarungen gegeben, verbunden mit Bezügen von Weiterbildungsgeld- und Bildungsteilzeitgeld“, teilte das Arbeitsministerium mit.
Ähnlich argumentierte auch AMS-Vorstand Johannes Kopf, beim AMS waren die Anträge auf Bildungskarenz zu stellen: „Es ist im Regierungsprogramm ja angekündigt worden, dass die Bildungskarenz verändert beziehungsweise massiv eingeschränkt wird. Dann ist aber noch relativ lang zwischen den Regierungsparteien verhandelt worden, bis es dann endgültig zu der Einschränkung kam. Da haben natürlich jene Menschen, die dieses attraktive Modell noch nutzen wollten, schnell Anträge gestellt.“
Es ist im Regierungsprogramm ja angekündigt worden, dass die Bildungskarenz verändert beziehungsweise massiv eingeschränkt wird.
Ams-Chef Johannes Kopf
Bezieher gingen zurück
Vergleicht man die Daten mit dem Jahr 2024, gingen die Ausgaben allerdings zurück. Ungefähr 20.000 Menschen weniger bezogen das Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld, für den Staat gingen die Kosten um 64 Millionen Euro zurück. Das Aus der Bildungskarenz hatte die Regierung unter anderem damit argumentiert, dass das Modell vor dem Hintergrund der schwierigen Budgetlage zu teuer sei. Ein großer Kritikpunkt war, dass das Modell für eine Verlängerung der Elternkarenz oder als Auszeit missbraucht worden sei.
In diesem Jahr startet mit der Weiterbildungszeit ein Nachfolgemodell. Es ist mehr auf Menschen mit niedriger formaler Bildung zugeschnitten, die Kriterien für die Inanspruchnahme wurden verschärft. Wer bereits einen Masterabschluss hat, muss mindestens vier Jahre gearbeitet haben, ein direkter Anschluss an die Elternkarenz ist nicht mehr erlaubt. Das AMS prüft zudem, ob die geplante Weiterbildung arbeitsmarktpolitisch sinnvoll ist. Vorgeschrieben sind mindestens 16 (bei Betreuungspflichten) beziehungsweise 20 Wochenstunden. Zudem muss man mindestens ein Jahr beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt sein, in Saisonbetrieben drei Monate.
Arbeitgeber müssen mitzahlen
Für 2026 sind 150 Millionen Euro reserviert. Anträge können voraussichtlich ab dem 8. Juni beim Arbeitsmarktservice gestellt werden. Verdient jemand mehr als 3225 Euro brutto, muss der Arbeitgeber 15 Prozent der Beihilfe mitfinanzieren. Gegen das neue Modell waren Grüne und FPÖ. Kritisiert wurde etwa die fehlende Selbstbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es stehe im Mittelpunkt, was für den Betrieb gut sei, hieß es.
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