Nachfolgemodell fix

Weiterbildungszeit folgt 2026 auf Bildungskarenz

Österreich
16.09.2025 15:20
Porträt von krone.at
Von krone.at

Ab nächstem Jahr ersetzt die sogenannte Weiterbildungszeit die bisherige Bildungskarenz. Die Regierung will damit gezielt Menschen mit niedrigem Einkommen oder geringerer Ausbildung fördern.

Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) hat den Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt, die bis 29. September andauern soll.

In aller Kürze
Die wichtigsten Eckpunkte
  • Die alte Bildungskarenz war mit Ende März ausgelaufen. In einer Übergangsphase werden aber noch Fälle anerkannt, wenn die Vereinbarung bis Ende Februar abgeschlossen und die Weiterbildung spätestens am 31. Mai 2025 begonnen wurde. Rechnungshof und Wifo hatten schon länger eine Reform gefordert, um die Effektivität zu steigern.
  • Für die neue Maßnahme sind rund 150 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen – bisher kostete die Bildungskarenz etwa 650 Millionen.
  • Wie bisher gibt es auch künftig keinen Rechtsanspruch auf die Freistellung zur Weiterbildung. Neu ist jedoch: Verdient jemand mehr als 3225 Euro brutto, muss der Arbeitgeber 15 Prozent der Beihilfe mitfinanzieren. Zuständig für die Abwicklung bleibt das AMS.

Anschluss an die Elternkarenz ist nicht mehr erlaubt

  • Die Hürden für den Bezug wurden deutlich angehoben. Wer bereits einen Master hat, muss mindestens vier Jahre gearbeitet haben, ein direkter Anschluss an die Elternkarenz ist nicht mehr erlaubt.
  • Das AMS prüft außerdem, ob die geplante Weiterbildung arbeitsmarktpolitisch sinnvoll ist. Vorgeschrieben sind mindestens 20 Wochenstunden (bzw. 16 Stunden mit Betreuungspflichten). Zudem muss man mindestens ein Jahr beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt sein, in Saisonbetrieben drei Monate.

Für Geringverdiener attraktiv
Die Mindest-Weiterbildungsbeihilfe liegt bei 1212 Euro pro Monat und damit fast dreimal so hoch wie bisher. Je nach bisherigem Einkommen kann sie bis zu 2038 Euro betragen. Man könne so „jene Personen, die formal geringe Qualifikationen haben oder ein geringes Einkommen haben, nun leichter in eine Höherqualifizierung bei aufrechtem Dienstverhältnis bringen“, so Schumann.

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