Deckeneinsturz

Arbeitsunfall mit zwei Toten: 100.000 Euro Strafe

Oberösterreich
10.02.2026 11:27
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

100.000 Euro Verwaltungsstrafe bekam ein Schärdinger (75) aufgebrummt, weil er zwei syrische Aslywerber in einem Altstadthaus arbeiten ließ. Dort stürzte die Decke ein, die beiden jungen Männer wurden erschlagen. Der Innviertler wollte die Strafe nicht zahlen, blitzte nun aber beim Landesverwaltungsgericht ab.

Der Eigentümer eines Hauses in Schärding beabsichtigte, das historische Gebäude in der Silberzeile vollständig zu sanieren und sodann als Geschäfts- und Wohnräumlichkeiten zu vermieten. Mit der Bauleitung wurde eine in der Gegend ansässige Person beauftragt („Ein-Mann-Betrieb ohne Angestellte“). Für die Durchführung der Bautätigkeiten rekrutierte der Hauseigentümer aus einem Asylheim Asylwerber. Weder der Auftraggeber noch der Bauleiter kümmerten sich um die Baustellensicherheit. Während der Bauarbeiten kam es zu einem Gebäudeeinsturz, bei dem zwei syrische Staatsangehörige tödlich verletzt wurden.

Geldstrafe von 100.000 Euro
Wegen Verletzung von Meldepflichten nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) in 17 Fällen sowie wegen Übertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) in 15 Fällen wurde über den Hauseigentümer mittels Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen eine Geldstrafe von insgesamt knapp mehr als 100.000 Euro verhängt.

Der Auftraggeber erhob Beschwerde
Dagegen erhob der Auftraggeber Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht OÖ und brachte in der Hauptsache vor, dass keine bzw. unrichtige Angaben über die angeblichen Tatzeitpunkte im Straferkenntnis enthalten seien; auch seien die angeführten Tatzeiträume größtenteils unrichtig – so seien etwa die Tatzeiträume der ausländischen Staatsbürger entsprechend den Meldungen laut dem Zentralen Melderegister im Asylheim zugrunde gelegt worden. Tatsächlich würden die Meldezeiten aber nicht mit allfälligen Beschäftigungszeiträumen übereinstimmen. Es würden außerdem Feststellungen zur angeblichen „Dienstnehmereigenschaft“ sowie zur angeblichen wirtschaftlichen Unselbständigkeit fehlen.

Die Strafen wurden bestätigt
Das Landesverwaltungsgericht kam zum Ergebnis, dass der Beschwerde zwar zum Teil Folge zu geben war, bestätigte jedoch die verhängten Verwaltungsstrafen. Denn bei den Verwaltungsübertretungen nach dem ASVG und dem AuslBG handelt es sich um Dauerdelikte. Das bedeutet, dass lediglich Beginn und Ende des strafbaren Verhaltens mit der für das Verwaltungsstrafverfahren notwendigen Sicherheit feststehen müssen.

Der Hauseigentümer wurde im strafgerichtlichen Verfahren wegen grob fahrlässiger Tötung beim Landesgericht Ried im Innkreis im Dezember 2025 rechtskräftig verurteilt (sowie weiters auch der Bauleiter).

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