Beim umstrittenen Immobilien-Deal am Traunsee gibt es nun den ersten Rücktritt. Einen Tag vor der Disziplinarverhandlung informierte der Rechtsanwalt des Käuferkonsortiums die Rechtsanwaltskammer von „freiwilligem Verzicht auf die Ausübung der Berufsberechtigung.“ In der Kanzlei bleibt er in anderer Funktion weiter tätig.
Nächster Paukenschlag beim umstrittenen Immo-Deal am Traunsee und dem Kauf einer Seepension samt zweier wohl illegal errichteter Bootshütten. Eine ältere Frau soll über den Tisch gezogen worden sein, die Käufer wurden verurteilt, wir berichteten. Nachdem der Oberste Gerichtshof die Schuldsprüche wegen schweren Betrugs bestätigte, verzichtet der Anwalt des Käuferkonsortiums nun freiwillig auf die Ausübung der Berufsberechtigung. Diese Entscheidung solle dem Wohle der Kanzlei und den Mandanten dienen.
Der Jurist sieht eine Möglichkeit, sich auf das weitere Verfahren zu fokussieren. Er sieht in den vorliegenden Entscheidungen einen Justizirrtum. Im Fokus steht für ihn laut eigenen Angaben „die doch sehr befremdliche Ansicht des OGH, dass ein abzubrechender Schwarzbau zum vollen Verkehrswert gehandelt werden darf, solange kein Abbruchbescheid vorliegt.“
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