Nonnen von Goldenstein

Ermittlungen wegen Sozialbetrug eingestellt

Salzburg
03.02.2026 16:34
Porträt von Salzburg-Krone
Von Salzburg-Krone

Nach dem Vorwurf, das Stift Reichersberg habe für die drei Nonnen von Goldenstein zu Unrecht Sozialhilfe bezogen, folgten Ende 2025 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft. In diesem und in einem zweiten Fall rund um die Nonnen wurden die Ermittlungen nun eingestellt.

Im Fall der Nonnen von Goldenstein hat die Staatsanwaltschaft Salzburg die Ermittlungen wegen des Vorwurfes des Sozialleistungsbetruges gegen den Ordensoberen eingestellt. Dabei ging es um die von der Ordensleitung beantragte Sozialhilfe für zwei der drei Nonnen zur Unterbringung in einem Pflegeheim. Gegen die Unterbringung hatten sich die Schwestern gewehrt. Auch die Ermittlungen gegen eine andere Person wegen des Verdachts des Diebstahls wurden eingestellt.

Der Beschuldigte, gegen den wegen Sozialleistungsbetrug ermittelt wurde, habe nicht vorsätzlich gehandelt. Es sei nicht nachweisbar gewesen, dass er betrügerisch vorgegangen wäre, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft Salzburg.

Ermittlungen auch für schweren Diebstahl eingestellt
Hintergrund der im Oktober 2025 eingeleiteten Ermittlungen war die Auseinandersetzung um die Rückkehr der drei hochbetagten Nonnen in das leer stehende Kloster Goldenstein in Elsbethen bei Salzburg. Zunächst wurde kolportiert, dass für zwei der drei Frauen, die Ordensleitung des Augustinerstiftes Reichersberg, das organisatorisch für das Kloster Goldenstein zuständig ist, zu Unrecht Sozialleistungen von insgesamt 64.000 Euro beantragt habe. 

Der Antrag wurde damals auch von der zuständigen Bezirksbehörde genehmigt. Man sei nicht über alles informiert gewesen, hieß es seitens der Bezirkshauptmannschaft. Die Sozialabteilung des Landes Salzburg ortete missbräuchliche Verwendung von Sozialleistungen, da für die Altersversorgung der Nonnen offenbar mehr als genug Geld da gewesen sei, und forderte über die Bezirksbehörde die insgesamt ausbezahlten 64.000 Euro wieder zurück.

Der zweite Vorwurf betraf den Verdacht des schweren Diebstahls. In einer Sachverhaltsdarstellung wurde dargelegt, dass ein Bargeldbetrag, den eine der drei Nonnen geerbt haben soll, aus den Räumlichkeiten des Klosters entwendet worden sei. Der Diebstahl sei jedoch nicht nachweisbar gewesen. Deshalb wurden auch in diesem Fall die Ermittlungen eingestellt.

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