Eine 23-Jährige ist am Montag am Landesgericht Wels in einem nicht alltäglichen Mordversuchsprozess vom Hauptanklagepunkt nicht rechtskräftig freigesprochen worden. Die Geschworenen entschieden auf versuchte gefährliche Drohung. Die Frau erhielt sechs Monate bedingte Haft – noch nicht rechtskräftig.
Die 23-Jährige hatte angekündigt, Stimmen hätten ihr befohlen, jemanden zu erstechen. Sie wurde auch im September 2025 am Bahnhof Gmunden mit einem Messer in der Hand festgenommen, ein Opfer gab es aber nicht.
Die Frau, die an einer psychischen Störung leidet, erhielt vom Welser Schwurgericht nun die Weisung für eine Therapie in einer forensischen Ambulanz, außerdem wurde ihr für die Dauer der Probezeit von drei Jahren ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.
Vier Monate in U-Haft
Nachdem die Frau bereits rund vier Monate in U-Haft saß, habe die Richterin die sechs Monate Haft bedingt ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.
Zwei Tage nach der Festnahme in Gmunden soll die Angeklagte in der U-Haft versucht haben, sich gegen eine Amtshandlung zu wehren, weshalb sie auch wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt wurde. In dem Punkt bekannte sich die Frau schuldig und wurde dafür auch verurteilt. Den Mordversuch stritt sie jedoch ab.
Der Staatsanwalt sah den „Vorsatz der Tötung“ jedoch gegeben, denn die Angeklagte meinte wohl bei ihrer Festnahme, sie habe „ein Messer aus der Küchenschublade genommen, es war das größte und das schärfste, das wir daheim haben“. Weiters soll sie einer Freundin über Soziale Medien gesagt haben, sie warte nur mehr „auf die passende Person“.
„Übers Ziel hinausgeschossen“
Der Verteidiger sagte hingegen, der Staatsanwalt sei „weit über das Ziel geschossen, das war nie und nimmer ein Mordversuch“. Er sieht in seiner Mandantin einen „bedauernswerten Fall einer psychisch erkrankten jungen Frau“, die bereits 30-mal in psychiatrischer Behandlung war. Sie könne „keiner Fliege etwas zuleide tun“, weshalb er für „einen klaren Freispruch“ plädierte.
Die Angeklagte gab an, bereits fünf Tage vor dem Vorfall erstmals „böse Stimmen“ gehört zu haben. An jenem Freitag im September hätte sie einer Person in den Bauch stechen sollen. Sie wählte einen Ort, an dem sich mehrere Personen aufhielten, damit das Opfer gerettet werden könne.
Tatsächlich waren laut Richterin in den drei Stunden bis zu ihrer Verhaftung mindestens 15 Personen in dem Wartehäuschen am Bahnhof, in dem sie saß. Allerdings, so betonte der Verteidiger, habe seine Mandantin zu „keiner Zeit“ jemanden mit dem Messer bedroht oder attackiert.
Die Angeklagte konnte sich vor Gericht nicht mehr daran erinnern, was am Bahnhof geschehen war. Rückblickend meinte sie: „Ich weiß nicht, warum ich so deppert war. Es tut mir leid, dass es soweit gekommen ist.“ Inzwischen sei sie medikamentös richtig eingestellt, die Stimmen seien verschwunden.
Zurechnungsfähig
Die psychiatrische Sachverständige betonte, dass die Angeklagte schon „sehr, sehr oft“ in psychiatrischer Behandlung im Spital gewesen sei, sie habe „einen ganzen Packen an Unterlagen“ erhalten. Von einer Psychose oder Persönlichkeitsstörung wollte die Sachverständige vor Gericht aber nicht sprechen, zu viele Angaben der jungen Frau würden „hinten und vorne nicht zusammenpassen“. Eine Realitätskontrolle sei bei der 23-Jährigen auch am Tag des Vorfalls vorhanden gewesen, weshalb sie ihr Zurechnungsfähigkeit attestierte.
Dennoch riet die Gutachterin zu einer Behandlung der sehr wohl vorliegenden „nachhaltigen schweren psychischen Störung“ in einer forensischen Ambulanz. Sie sprach bei der jungen Frau sowohl von Anzeichen eines Borderline-Syndroms sowie einer histrionischen Persönlichkeitsstörung.
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