Der Justiz gehen Häfenbetten und Personal aus. Aus der Not entstehen neue Ideen, wie man die Zahl der Häftlinge reduzieren könnte. Die naheliegendste Option wird dabei eher kleingeredet.
„Wenn ich Ihnen so zuhöre, bekomme ich den Eindruck, dass der Staat zwar rigide Strafen vorsieht, aber nicht die Mittel hat, diese auch effektiv zu exekutieren“, schlussfolgerte „ZIB 2“-Moderator Martin Thür, nachdem er am Sonntag seinem Gast Christian Grafl fünf Minuten lang zugehört hatte. Wie selbstverständlich skizzierte der Kriminologe ein Bild des Strafvollzugs, das einer Bankrotterklärung gleichkam und Zweifel an der Durchsetzungsfähigkeit unseres Rechtsstaats weckte.
Grund für die überfüllten Justizanstalten seien Verschärfungen in der Strafenpraxis – also offenbar nicht die Taten an sich. Grafl und Kollegen fordern zur Entlastung der Häfen die einmalige bedingte Entlassung all jener, die bis zu einem Jahr verurteilt worden sind, nach der Halbstrafe. Ohne verpflichtende Bewährungshilfe, denn „Richter, Staatsanwälte und der Verein Neustart sind überbelastet!“ Eine Ausweitung der Fußfesselregelung? „Kein schlechter Vorschlag. Aber auch dort ist das Problem, dass organisatorische Überlastung besteht.“
Den Vogel schoss der Experte mit seiner Erklärung ab, warum nicht mehr ausländische Straftäter abgeschoben werden könnten. Fast die Hälfte der Insassen hat keinen österreichischen Pass. „Man muss schauen, ob eine Person tatsächlich einen sozialen Background im ursprünglichen Heimatland hat ... Ein Rumäne, der all seine sozialen Bezugspunkte in Österreich hat, dem kann man nicht sagen, verbüß deine Strafe in Rumänien.“ Ein Argument, das nicht überzeugt.
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