Trotz Schrumpfung

Heumarkt-Projekt: Neueste Variante benötigt UVP

Wien
02.02.2026 16:45
Porträt von krone.at
Von krone.at

Das Projekt um neue Bauten am Heumarkt hat erneut eine Niederlage einstecken müssen. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass doch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist. Durch das Projekt ist die UNESCO-Weltkulturstätte „Historische Zentrum Wien“ ist dadurch in Gefahr. 

Das Bundesverwaltungsgericht erklärte, man hätte damit dem Großteil der Beschwerden stattgegeben und ein Bescheid der Wiener Landesregierung in dieser Causa aufgehoben.

Zu dem umstrittenen Projekt gab es in einem Jahrzehnt mehrere Projektvarianten. Die aktuelle Entscheidung betrifft jene mit dem Titel „Heumarkt Neu 2023“. Ein Gebäude in dem Plan sollte eine Höhe von 49,95 Metern Höhe aufweisen – die Landesregierung befand, dass dafür keine UVP notwendig sei. Dutzende Privatpersonen und zwei Umweltorganisationen sahen dies anders und legten deshalb Beschwerde ein.

Nach dem Gutachten eines Sachverständigen und einer mündlichen Verhandlung kam das Gericht nun zu dem Schluss, dass das schutzwürdige Gebiet der UNESCO-Welterbestätte dadurch beeinträchtigt werden könnte.

Geplante Gebäudehöhe schrumpft zusehends
Es ist nicht die erste Variante, die das Bundesverwaltungsgericht blockiert. Erst im November 2025 wurde festgesetzt, dass die Projektvariante „Heumarkt Neu 2021“ mit einer Gebäudehöhe von 56,5 Meter nicht ohne UVP umgesetzt werden darf. Bei der Projektvariante „Heumarkt 20217“ mit einer geplanten Höhe von 68,2 Meter wurde 2019 aus formalen Gründen ein Bescheid der Wiener Landesregierung aufgehoben.

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