Alle Versuche, die Durchfahrtssperre in Schattendorf juristisch zu Fall zu bringen, schlugen fehl. Jetzt war der Verfassungsgerichtshof am Wort.
Nichts unversucht lässt die deutsch-österreichisch-ungarische Anwaltskanzlei NZP Nagy Legal, um die Poller und die eigens errichtete Fußgängerzone an der Grenze in Schattendorf Richtung Ágfalva (Agendorf) rückgängig zu machen. Ihr Chef hatte sich im Juli 2023 geärgert, weil er aufgrund der von der Gemeinde installierten Durchfahrtssperre einen Umweg über Klingenbach in Kauf nehmen musste. Die Kanzlei hat Mehrkosten von 11,50 € eingeklagt. „Zu viel“, urteilte die Justiz, die Streitsumme wurde auf 27 Cent gesenkt. NZP bekam nichts.
Klage wegen „überflüssiger“ Grenzkontrollen
Unbeirrt hielt Schattendorfs Bürgermeister Thomas Hoffmann nach Unfällen im Ort an der Sicherheitsmaßnahme zur Verkehrsberuhigung fest, daraufhin klagte NZP die Republik Österreich wegen „überflüssiger“ Grenzkontrollen. Die Kanzlei ortete einen Verstoß gegen das Schengener Abkommen, diesmal ging es um 19 Cent für einen Umweg aufgrund eines Staus bei der Überfahrt – wieder vergebens.
Im nächsten Akt sahen sowohl das Landesgericht Eisenstadt als auch das Oberlandesgericht Wien die Gemeinde im Recht. Als dann das Ansuchen um eine Ausnahmegenehmigung von höchster Stelle als unbegründet abgewiesen worden ist, schaltete NZP mit dem Negativbescheid vor einem Jahr das Landesverwaltungsgericht und in weiterer Folge den Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein.
Anwälte aus Ungarn versuchen völlig erfolglos alles Mögliche, um gegen die Gemeinde rechtlich vorzugehen.

Johannes Zink, Anwalt
Bild: Karl Grammer
Jetzt kann der Anwalt der Gemeinde, Johannes Zink, auf Anfrage der „Krone“ bestätigen, dass der VfGH den Antrag der Gegenseite zurückgewiesen hat. Sein Fazit: „Schattendorf hat alle Rechtsstreitigkeiten gewonnen, der Gemeinde wurde die Legitimität der Fußgängerzone mehrfach gerichtlich bescheinigt.“
Nach Ende des Verfahrens lässt sich die Sanierung der von Rowdys beschädigten Poller fortsetzen. „Eine Kostenschätzung ist in Auftrag“, sagt Hoffmann: „Weiters werden alle Bescheide unserer Gemeinde, die auf Eis gelegen sind, so angepasst, dass die Anwärter nicht neuerlich zahlen müssen.“
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