Einen kleinen Umweg musste eine Anwaltskanzlei fahren, weil die neu errichtete Fußgängerzone an der österreichisch-ungarischen Grenze in Schattendorf nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung zu passieren ist. Die Klage auf Kostenersatz ging nicht durch. Laut Landesgericht Eisenstadt ist alles korrekt.
Auslöser für den grotesken Rechtsstreit sind ein Chef und ein Mitarbeiter der deutsch-österreichisch-ungarischen Anwaltskanzlei NZP Nagy Legal Part GmbH, die am 17. Juli 2023 per Mietwagen zu einem Mandanten in Niederösterreich und danach zu einem Termin in Agendorf in Ungarn unterwegs waren.
Ärger über Umweg
Die direkte Strecke über Schattendorf war ihnen durch die Poller an der Grenze versperrt. So mussten die beiden einen Umweg über Klingenbach-Sopron in Kauf nehmen. Die Kanzlei klagte und forderte für die um 3,4 Kilometer längere Fahrt ursprünglich 11,50 Euro ein.
Die Summe erschien der Justiz zu hoch, die Mehrkosten durch den zusätzlichen Spritverbrauch wurden auf 27 Cent gesenkt. Doch nicht einmal dieser Betrag samt den geforderten vier Prozent Zinsen wurde der Anwaltskanzlei zugesprochen.
Alles in Ordnung
Denn der Vorwurf, dass die Poller in Schattendorf gegen Art. 24 des Schengener Grenzkodex verstoßen würden, ging ins Leere. Die Einschränkung beim burgenländisch-ungarischen Grenzübergang, der mittlerweile als Fußgängerzone gilt und nur noch mit Ausnahmegenehmigung befahrbar ist, hat das Landesgericht Eisenstadt durch ein Urteil bestätigt.
Das Landesgericht hat unsere Rechtsansicht vollinhaltlich bestätigt. Die Fußgängerzone steht im Einklang mit der Gesetzeslage.
Johann Zink, Rechtsanwalt der Gemeinde
„Unser rechtliches Vorgehen hat sich einmal mehr als richtig erwiesen“, sagt SPÖ-Bürgermeister Thomas Hoffmann. „Einer etwaigen Berufung sehen wir gelassen entgegen und gehen davon aus, dass auch die nächste Instanz zu keinem anderen Ergebnis kommen wird“, schickt Johann Zink, Rechtsanwalt der Gemeinde, voraus.
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