Untreue-Ermittlungen

Verfahren gegen Linzer Ex-Stadtchef eingestellt

Oberösterreich
22.01.2026 14:03
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

Mit Beschluss von Donnerstag wurde das Strafverfahren gegen den ehemaligen Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) wegen des Vergehens der Untreue nach Zahlung eines Geldbetrages von 20.000 Euro endgültig eingestellt.

Der Strafrahmen für das Vergehen der Untreue beträgt drei Jahre Freiheitsstrafe, das Delikt ist damit jedenfalls diversionsfähig. Dass einzelne Berufsgruppen generell aus dem Anwendungsbereich der Diversion ausgeschlossen sind, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Im Fall des Ex-Stadtchefs ist der Sachverhalt durch seine Verantwortungsübernahme und die umfangreichen Ermittlungsergebnisse ausreichend geklärt.

Laut Gericht Verantwortung übernommen
Klaus Luger hatte die Verantwortung hinsichtlich des ihm zur Last gelegten Vorwurfs übernommen und steht für sein Fehlverhalten ein, argumentiert das Linzer Landesgericht. Er legte aufgrunddessen bereits im August 2024 sein Amt zurück, stand öffentlich zu seinen Fehlern und zog die notwendigen Konsequenzen. Er ersetzte der LIVA die gesamten Kosten für das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten, wodurch auch die Opferinteressen zur Gänze berücksichtigt wurden, und bezahlte zusätzlich eine Geldbuße inklusive Verfahrenskosten im Umfang von 20.000 Euro.

Unbescholten und vormerkungsfrei
Bei der Schuldprüfung ist nicht bloß die Tatschuld zu berücksichtigen, sondern auch das Verhalten nach der Tat hat bei der diversionellen Erledigung eine besondere Bedeutung. Der Beschuldigte war bislang unbescholten und vormerkungsfrei. Außerdem liegt keine auffallende und ungewöhnliche Unwerthöhe vor.

Zudem hatte sich zum Zeitpunkt des Diversionsangebots der Schuldvorwurf durch die reumütige Einsicht in das Fehlverhalten, die geleistete Wiedergutmachung, die Zurücklegung des Amtes und die damit einhergehenden beruflichen sowie persönlichen Konsequenzen reduziert. Der Beschluss wurde heute an die Staatsanwaltschaft Linz zugestellt. Die Staatsanwaltschaft kann noch bis zum 6. Februar dagegen Beschwerde einlegen. Dem Beschuldigten wird der Beschluss erst dann zugestellt, die Staatsanwaltschaft diesen akzeptiert.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt