Paukenschlag drei Tage vor Beginn des Prozesses gegen den ehemaligen Linzer Bürgermeister Klaus Luger: Wie die „Krone“ zu Mittag erfuhr, könnte es im Fall um den früheren SPÖ-Politiker eine Diversion geben. Luger hatte erst vor wenigen Tagen jene Summe zurückgezahlt, wegen der er angeklagt war.
Die Lage ist ein wenig verzwickt: Luger hätte ab Freitag mehrere Tage lang vor Gericht stehen sollen, weil er es in seiner Amtszeit mit der Wahrheit nicht so genau genommen hatte. Bei der Bestellung eines Intendanten für das Linzer Brucknerhaus ließ Luger seinem Favoriten Dietmar Kerschbaum Fragen eines Hearings vorab zu kommen. Luger bestritt dies stets, gab es letztlich aber zu.
Rücktritt im August 2024
Als der Brucknerhaus-Skandal ans Tageslicht kam, beauftragte der damalige SPÖ-Bürgermeister ein Gutachten, das sich mit der Frage beschäftigte, wer die Fragen an Kerschbaum weitergeben habe. Luger wusste allerdings immer, dass er selbst war. Letztlich kostete dem SPÖ-Politiker das seine Karriere – und sein Amt als Bürgermeister. Am 23. August 2024 gab Luger seinen Rücktritt bekannt.
Ab Freitag wären diese Umstände auch ein Fall fürs Gericht gewesen: Die Staatsanwaltschaft klagte Luger wegen Untreue an – konkret wegen jenen gut 19.000 Euro, die die LIVA (im Eigentum der Stadt Linz) für das Gutachten zu bezahlen hatte. Luger überwies, wie von der „Krone“ berichtet, diese Schadenssumme in den vergangenen Tagen an die Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA und hoffte wie im Fall um ÖVP-Klubobmann August Wöginger auf eine Diversion.
Klaus Luger kommt sein Rücktritt jetzt zugute
Dieses Angebot gibt es jetzt auch offiziell: Auf Antrag von Klaus Luger legte eine Richterin ein Diversionsangebot vor. Luger muss bis 24. Dezember 2025 20.000 Euro bezahlen, dann käme es zu keinem Verfahren vor dem Landesgericht. Das Gericht argumentiert, warum es sich in diesem auf eine Diversion einlassen kann: „Er hat Verantwortung übernommen und das auch öffentlich. Im Gegensatz zum Fall August Wöginger ist Luger von seinem Amt als Bürgermeister zurückgetreten“, sagt Richter Walter Eichinger vom Landesgericht Linz.
Die Staatsanwaltschaft Linz hat sich gegen die Möglichkeit einer Diversion ausgesprochen, kann aber erst nach der endgültigen Erledigung die Diversion bekämpfen.
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