Ihr neues Auto hatte sie erst seit zwei Wochen, doch wegen schwerer Mängel wollte eine Konsumentin aus dem Bezirk Vöcklabruck den Kaufvertrag sofort rückabwickeln. Da der Fahrzeughandel den Anspruch ablehnte, wandte sich die Konsumentin an die Arbeiterkammer- mit Erfolg.
Weil ihr um 3750 Euro gekaufter VW Polo nicht ordentlich funktionierte, ließ die Konsumentin den Wagen bei einem Autofahrerclub überprüfen. Dort wurden zahlreiche schwere Mängel festgestellt. So war ein Kotflügel durchgerostet, es gab starken Ölverlust, Mängel an der Bremsanlage und der Motor rauchte stark. Eine weitere Inbetriebnahme war nicht möglich.
Händler wollte den „Kübel“ reparieren
Das Unternehmen bot der Konsumentin die Reparatur des Autos an. Wegen der Vielzahl und Schwere der Mängel hatte sie aber das Vertrauen in den Händler verloren und wollte das Auto nicht reparieren lassen, sondern ihr Geld zurück.
Rechtsanwalt bot Rückkauf um 2500 Euro an
Die AK teilte dem Unternehmen mit, dass aufgrund der vielen schweren sicherheitsrelevanten Mängel die sofortige Rückabwicklung des Kaufvertrags geboten ist. Der Rechtsanwalt des Händlers lehnte den Anspruch ab und bot einen Rückkauf um 2.500 Euro an. Da dies für die Konsumentin einen Verlust von 1250 Euro bedeutet hätte, brachte die AK den Fall vor Gericht.
Es wurde immer teurer
Nach Erhalt der Mahnklage lenkte das Unternehmen ein und erklärte sich bereit, den Kaufpreis von 3750 Euro, die Anmelde- und Überprüfungskosten von 284,90 Euro sowie die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in Höhe von knapp 970 Euro zu bezahlen, so die Arbeiterkammer.
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