In einem Anflug blinder Rage hatte ein 18-Jähriger seinen Betreuer im November 2024 mit vier verschiedenen Messern anzugreifen versucht. Außerdem beschädigte er mit heftigen Fußtritten das Fahrzeug der Einrichtung. Am Dienstag wurde er dafür am Landesgericht Linz zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt.
Diese Tat als „Ausraster“ zu bezeichnen, wäre eine starke Untertreibung: Am 22. November 2024 war ein 18-Jähriger mit vier verschiedenen Messern auf seinen Betreuer in einer Wohneinrichtung in Hörsching losgegangen. Der an einer aggressiven Verhaltens- und Bindungsstörung leidende Jugendliche habe außerdem das Fahrzeug der Einrichtung durch wiederholte heftige Fußtritte beschädigt.
Acht Monate bedingt
Am Landesgericht Linz wurde der junge Erwachsene dafür am Dienstag zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Gedroht hätten ihm wegen absichtlich schwerer Körperverletzung bis zu fünf Jahre Haft. Von einem Widerruf einer anderen, bedingten Strafe wurde abgesehen – rechtskräftig.
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