Wegen Verstößen gegen das Waffengesetz stehen am Donnerstag 12 Personen vor dem Landesgericht Wels. Sie hatten im vergangenen Oktober auf einem Bauernhof in Vorchdorf eine Waffenübung abgehalten. Wie viel von den Vorwürfen übrig bleibt, und welchem Zweck diese Übung diente, klärte sich rasch. Ein Urteil wird am Nachmittag erwartet.
Am 11. Oktober 2025 traute ein Zeuge seinen Augen nicht: Auf einem Bauernhof in Vorchdorf schlichen und liefen 23 bewaffnete Gestalten herum. Als die schnelle Interventionsgruppe und die Cobra anrückten, flohen die Männer und Frauen ins Gebäude. Nachdem die Ermittlungen in einigen Fällen eingestellt worden waren, stehen heute, am Donnerstag, zwölf Personen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz am Landesgericht Wels.
Ausfall wegen medizinischer Probleme
Eigentlich wären es 13 Angeklagte gewesen, doch einer der jüngeren Teilnehmer war nicht verhandlungsfähig – er war bereits vor dem Saal zusammengebrochen. Auf der Anklagebank erlitt er erneut einen Anfall, sodass er vom Roten Kreuz medizinisch betreut werden musste. So fanden sich die zwölf – eine Frau und elf Männer zwischen 35 und 61 Jahren – die meisten in ihren 50ern – vor dem Richter im großen Welser Schwurgerichtssaal ein.
Auch gegen Offizier eingestellt
Gegen den Verantwortlichen der Veranstaltung, einen langjährigen Oberst des Generalstabs des Bundesheers, war kurzzeitig sogar wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt ermittelt worden, dieses Verfahren wurde aber mittlerweile eingestellt. Videos der Amtshandlung hatten deutlich belegt, dass der stämmige Soldat sich nicht widersetzt hatte – vielmehr habe er versucht, zu deeskalieren und die Situation zu erklären.
Keine Hinweise auf Staatsverweigerung
Etwa 50 halbautomatische Waffen, die teilweise zerlegt oder versteckt waren, wurden sichergestellt. Hinweise auf Extremismus oder Staatsverweigerung hätten sich aber keine ergeben.
„Chaotischer, langer Einsatz“
Naturgemäß schlecht kamen die Ermittlungsbeamten bei den Verteidigern weg: Es sei ein chaotischer, grundlos eskalativer Einsatz mit mangelhafter Kommunikation gewesen, im Zuge dessen einige der Beteiligten stundenlang am Boden hätten sitzen müssen. Währenddessen sei einer von ihnen filmend zwischen den Beamten gestanden – völlig unbehelligt, obwohl er mehrmals betont habe, zu den Teilnehmern der Übung zu gehören – was aber niemanden zu interessieren schien. Erst nach vier Stunden sei die Enthaftung erfolgt.
Schützen, keine Extremisten
Auch im Prozess wurde schnell klar, dass die versammelten Schützen nicht etwa der ultrarechten, Staatsverweigerer- oder anderen extremistischen Gruppierungen zuzuordnen seien. Keiner der 13 Angeklagten ist vorbestraft oder negativ amtsbekannt, alle gehen ehrlichen Berufen nach und haben Waffenbesitzkarten. Keine der Waffen war geladen, keine hatte ein Magazin. Ein Schützenverein hatte die Übung mit dem erfahrenen Militär als Vortragenden ausgeschrieben, mit dem Zweck, die Verwendung sowie das Montieren von Zielfernrohren zu trainieren. Schussabgaben seien überhaupt nicht Teil des Programms gewesen.
Wachposten und Sperren
Dementsprechend wurde von den Verteidigern argumentiert, das Gelände hätte nicht besonders stark eingefriedet sein müssen – also dermaßen gekennzeichnet, dass Unbeteiligte nicht zufällig auf das Gelände stolpern. „Es gibt in Österreich niemanden, der sich besser mit der Materie auskennt, und er hat seiner Meinung nach die Anforderungen noch übertroffen“, argumentierte Andreas Schöppl, Verteidiger des hochrangigen Militärs. Der Anwalt und Salzburger FPÖ-Landtagsabgeordnete vertritt den Offizier, der sich als Bestimmungstäter verantworten muss. So habe dieser sogar Wachposten und Fahrzeuge an den Zufahrten aufgestellt. Zudem sei das Gelände durch Häuser und hochstehende Maisfelder ohnehin nur schwer einsehbar gewesen.
Günstiges Diversionsangebot
Dennoch: „Von allem, was ich bisher von der Örtlichkeit gesehen habe, sehe ich keine Einfriedung des Geländes gegeben“, meinte der Richter. Aufgrund des geringen Schuldgehalts bot er aber allen Beteiligten im Falle eines Schuldbekenntnisses eine Diversion an – gegen Geldbußen von bis zu 35 Tagessätzen plus Verhandlungskostenpauschale. Das konnten die Angeklagten mit ihren Verteidigern in der fast zweistündigen Mittagspause besprechen.
Zwölf Diversionen für Angeklagte
Wenig überraschenderweise nahmen alle zwölf Angeklagten die Diversionsangebote an. Einer nach dem anderen traten die Teilnehmer den „Gang nach Canossa“ zur Kasse des Landesgerichts Wels an und wurden gegen Zahlungen zwischen 200 und 2450 Euro – je nach Einkommen – entlassen.
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