Der Unfallort war zu Neujahr zwar nur eineinhalb Kilometer vom Spital entfernt, dennoch wurde ein Rettungsteam samt seiner Patientin (19) in der Klinik Waidhofen an der Thaya (Niederösterreich) zunächst abgewiesen. Und das, obwohl es sich bei den Verletzungen um Verbrennungen bzw. Verätzungen handelte. Wie es dazu kommen konnte und wie sich die zuständigen Stellen rechtfertigen.
Heftige Aufregung wegen eines Notarzteinsatzes am Neujahrstag gegen 4 Uhr früh gibt es in Waidhofen an der Thaya. Wie verlässliche Quellen der „Krone“ berichten, gab es in der Stadt – nur eineinhalb Kilometer vom Krankenhaus entfernt – einen Notfall: Eine 19-Jährige hätte sich an beiden Oberschenkeln schwer verbrannt oder verätzt.
Rettung musste „zweimal klingeln“
Nach Kontaktaufnahme der Rettungsorganisation mit der Waidhofner Klinik sei die „Erstversorgung abgelehnt“ worden, wird entrüstet geschildert. Erst als der Notarzt selbst den Fall „telefonisch ankündigte“, hätte das Spital doch reagiert und man hätte die Frau medizinisch versorgt.
Doch Waidhofen, weil nicht schwer verletzt
Der Schilderung entgegnen die Landesgesundheitsagentur (LGA) und das Rote Kreuz, dass es sich glücklicherweise nicht um eine schwerwiegende Verletzung gehandelt hätte. „Im Krankenhaus Waidhofen gibt es keine Unfallstation. Weil das Ausmaß aber eben nicht schwerwiegend war, hatte man die Intention, die Frau deshalb nach Waidhofen zu bringen. Die Notärztin hat in Folge direkt Kontakt aufgenommen und die Patientin konnte letztendlich in Waidhofen ambulant versorgt werden“, heißt es vom Roten Kreuz. So ein Vorfall sei nicht alltäglich und hätte mit dem Spital gemeinsam gelöst werden können.
Weil das Ausmaß aber eben nicht schwerwiegend war, hatte man die Intention, die Frau deshalb nach Waidhofen zu bringen.
Statement des Roten Kreuz
„Grundsätzlich nur in Schwerpunktkliniken“
Der Spitalsbetreiber LGA betont, dass die Klinik in Waidhofen über eine rund um die Uhr geöffnete Erstversorgungsambulanz verfüge. Aber: „Die Versorgung von schweren Verbrennungen und Verätzungen ist grundsätzlich in Schwerpunktkliniken vorgesehen, und nicht in Waidhofen.“
Durch den Kontakt zwischen Notarzt und einem Mediziner des Spitals konnte man das geringe Verletzungsausmaß klären und somit die Patientin in Waidhofen behandeln. „Ein üblicher Kommunikationsprozess, um die bestmögliche Versorgung am bestmöglichen Ort für die Verletzte festzustellen. Generell gibt es einen abgestuften Leistungskatalog für das Rettungswesen, nach welchem Rettungstransporte in das Klinikum geleitet werden“, so die LGA.
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