Strenge Kontrollen

„Aktion scharf“ gegen Einfuhr illegaler Böller

Burgenland
15.12.2025 06:00
Porträt von Burgenland-Krone
Von Burgenland-Krone

Nicht alles, was knallt, ist auch gesetzlich erlaubt. Polizei und Wirtschaftskammer setzen daher zu Jahresende auf strenge Kontrollen. Hohe Strafen drohen.

Alle Jahre wieder ein ähnliches Schauspiel: Trotz Warnungen nutzen immer noch viele Österreicher die Grenznähe, um im benachbarten Ausland Feuerwerkskörper nicht nur günstig zu erwerben, sondern auch Böller einzuführen, die bei uns nicht erlaubt sind. Erst vor wenigen Tagen wurden bei einer Schwerpunktaktion der Polizei in Oberösterreich an der Grenze zu Tschechien mehrere Stücke Pyrotechnik der nur in Ausnahmefällen erlaubten Klasse F3 sichergestellt. Nettoexplosivmasse der beschlagnahmten Artikel: 22,3 Kilogramm.

Sicherheit an erster Stelle
Deswegen setzen Exekutive und Wirtschaftskammer auch im Burgenland gerade jetzt auf Kontrollen an den Grenzübergängen – wie es etwa jetzt bei Nickelsdorf der Fall war. „Illegale Feuerwerkskörper stellen ein Sicherheitsrisiko dar. Feuerwerkskörper sollten daher nur beim ausgewiesenen Fachhändler erworben werden“, betont Christian Frener, Sprecher der Pyrotechnikhändler der Wirtschaftskammer. Sicherheit und Gesundheit müssten an erster Stelle stehen.

Im Fokus stand der Schmuggel illegaler Pyrotechnik.
Im Fokus stand der Schmuggel illegaler Pyrotechnik.(Bild: WKB)

Wo die Knaller überall verboten sind
Erlaubt sind in Österreich nur Knaller der Klassen F1 (ab 12 Jahren) und F2 (ab 16 Jahren). Höhere Kategorien sind nur für fachkundige Personen vorgesehen. Was viele nicht wissen: Die Knallerei ist an vielen Orten verboten, etwa im Ortsgebiet, bei Sportveranstaltungen oder in der Nähe von Spitälern, Kirchen, Pflege- und Tierheimen.

Verwaltungsstrafen drohen
„Die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität und die Einhaltung der Pyrotechnik-Bestimmungen sind zentrale Aufgaben, um Unfälle und Missbrauch zu verhindern. Mit den Kontrollen wollen wir bei der Bevölkerung aber auch das Bewusstsein für einen sicheren Umgang mit Pyrotechnik wecken“, erklärt der stellvertretende Landespolizeidirektor Generalmajor Werner Fasching. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen drohen Verwaltungsstrafen in der Höhe von bis zu 3600 Euro.

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