Am Dienstag hat die geplante Novelle der Tabaksteuer und des Tabakmonopols den Finanzausschuss im Nationalrat passiert. Ab 2029 dürfen Cannabis-Waren nur noch von genehmigten Großhändlerinnen und Großhändlern bezogen sowie in Tabaktarifen verkauft werden. Nikotinbeutel und E-Liquids für E-Zigaretten fallen künftig unter die Tabaksteuer.
Laut dem Parlament stimmten die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS sowie die Grünen im Finanzausschuss für die Änderungen. Das Gesetzespaket sei „zustimmungsfähig“, sagte der Abgeordnete Jakob Schwarz (Grüne), übte aber Kritik an der verkürzten Begutachtungsfrist. Die Erweiterung des Tabakmonopols um neuartige, nicht medizinische Nikotinprodukte sei notwendig, sagte Selma Yildirim (SPÖ). Es gehe zudem darum, die Verwaltung zu vereinfachen und digitaler zu gestalten.
Markus Hofer von den NEOS sprach von einer „guten Interessenabwägung“. Der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern habe mit der Modernisierung des Monopols und unternehmerischen Aspekten unter einen Hut gebracht werden müssen. Andreas Hanger (ÖVP) bezeichnete die Änderung, dass nun auch nikotinhaltige Produkte unter das Tabakmonopol fallen, als „wichtigen Schritt im Sinne des Jugendschutzes“. Die FPÖ stimmte dagegen, schloss ihre künftige Zustimmung aber nicht aus, man wolle weiter prüfen.
Das kommt auf Raucher zu
Ab dem Jahr 2026 sollen schrittweise höhere Steuersätze für Zigaretten, Tabak zum Erhitzen und Feinschnitt gelten. Die Monopolbestimmungen werden auf Nikotinbeutel (Nikotinpouches) ausgeweitet und ein Lizenzsystem für Liquids für E-Zigarette eingeführt (im April 2026). Für Fachgeschäfte für Hanfprodukte ist eine Übergangsfrist bis Ende 2028 vorgesehen. Mit einem eingebrachten Abänderungsantrag wurden auch Vereinfachungen in der Verwaltung und Stichtage festgelegt.
Die geplanten Änderungen haben trotz der Übergangsfrist für große Aufregung unter Hanf- beziehungsweise CBD-Shops gesorgt. Der Österreichische Cannabis-Bundesverband (ÖCB) hat angekündigt, die Regierungspläne vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu bekämpfen.

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