Ein schrecklicher und mysteriöser Mord an einer 81-jährigen Frau in Baden beschäftigt ab heute in Wiener Neustadt ein Geschworenengericht. Laut Staatsanwaltschaft soll ein 28-Jähriger, der enttäuscht war, nicht als Erbe eingesetzt worden zu sein, die brutale Tat mit dem Schlosserhammer begangen haben.
Angeklagt ist ein 28-jähriger Rumäne, der ebenfalls in Baden wohnt. Er soll der Pensionistin in der Nacht zum 10. Februar mindestens 17 wuchtige Schläge gegen den Schädel versetzt haben, sodass das Opfer infolge des schweren offenen Schädel-Hirn-Traumas verstarb.
Täter und Opfer kannten sich
Laut Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt kannte der Beschuldigte die alte Dame, demnach habe er gehofft, als Erbe für deren Eigentumswohnung eingesetzt zu werden. „Aufgrund der Enttäuschung über das Ausbleiben der erhofften Erbschaft, fasste er den Entschluss, Margit G. aus Rache zu töten“, so die Anklägerin. Mit einem Schlosserhammer soll er sich zu Fuß auf den Weg zu der Wohnung von Frau G. gemacht haben, die Frau öffnete ihm die Türe.
Auf die Frage zur Übertragung von DNA wurde im Gutachten nicht eingegangen.

Anwalt Rudolf Mayer
Bild: Gerhard Bartel
„Unmittelbar im Eingangsbereich und noch bei offenstehender Wohnungstüre versetzte der Beschuldigten der völlig überraschten G. mit Tötungsvorsatz den ersten massiven Schlag gegen den Schädel im Bereich des Hinterkopfes links, woraufhin das Opfer blutend zu Boden sank“, schildert die Anklage den Beginn des brutalen Angriffs. Nach der Tat soll er sich die Hände gewaschen, die Tatwaffe gereinigt und mit dem dortigen Geschirrtuch abgetrocknet haben. Dann sei er mit einem abgestellten E-Scooter geflohen.
Beschuldigter leugnet die Tat
Anwalt Rudolf Mayer, der den 28-jährigen Industriekaufmann zusammen mit Anwalt Nikolaus Rast vertritt, kann der Theorie der Staatsanwaltschaft nichts abgewinnen. So beruhe die Anklage vorrangig auf dem DNA-Gutachten. „Auf die Frage zur Übertragung von DNA wurde im Gutachten nicht eingegangen. DNA hält sich jahrelang“, so Mayer. Dass sein Mandant und auch dessen Mutter oft zu Besuch bei Frau G. war, ist unstrittig – die Mutter habe sogar am Tattag am Nachmittag noch nach Frau G. gesehen. Laut Mayer fehle zudem das Motiv. Den unbescholtenen Angeklagten, der sich bislang nicht geständig zeigte, beschreibt Mayer als „ruhigen, sanften Kerl“.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.