28-Jähriger angeklagt

Prozess nach Hammermord an 81-Jähriger in Baden

Gericht
18.11.2025 08:00

Ein schrecklicher und mysteriöser Mord an einer 81-jährigen Frau in Baden beschäftigt ab heute in Wiener Neustadt ein Geschworenengericht. Laut Staatsanwaltschaft soll ein 28-Jähriger, der enttäuscht war, nicht als Erbe eingesetzt worden zu sein, die brutale Tat mit dem Schlosserhammer begangen haben. 

Angeklagt ist ein 28-jähriger Rumäne, der ebenfalls in Baden wohnt. Er soll der Pensionistin in der Nacht zum 10. Februar mindestens 17 wuchtige Schläge gegen den Schädel versetzt haben, sodass das Opfer infolge des schweren offenen Schädel-Hirn-Traumas verstarb.

Täter und Opfer kannten sich
Laut Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt kannte der Beschuldigte die alte Dame, demnach habe er gehofft, als Erbe für deren Eigentumswohnung eingesetzt zu werden. „Aufgrund der Enttäuschung über das Ausbleiben der erhofften Erbschaft, fasste er den Entschluss, Margit G. aus Rache zu töten“, so die Anklägerin. Mit einem Schlosserhammer soll er sich zu Fuß auf den Weg zu der Wohnung von Frau G. gemacht haben, die Frau öffnete ihm die Türe.

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Auf die Frage zur Übertragung von DNA wurde im Gutachten nicht eingegangen.

Anwalt Rudolf Mayer

„Unmittelbar im Eingangsbereich und noch bei offenstehender Wohnungstüre versetzte der Beschuldigten der völlig überraschten G. mit Tötungsvorsatz den ersten massiven Schlag gegen den Schädel im Bereich des Hinterkopfes links, woraufhin das Opfer blutend zu Boden sank“, schildert die Anklage den Beginn des brutalen Angriffs. Nach der Tat soll er sich die Hände gewaschen, die Tatwaffe gereinigt und mit dem dortigen Geschirrtuch abgetrocknet haben. Dann sei er mit einem abgestellten E-Scooter geflohen. 

Beschuldigter leugnet die Tat
Anwalt Rudolf Mayer, der den 28-jährigen Industriekaufmann zusammen mit Anwalt Nikolaus Rast vertritt, kann der Theorie der Staatsanwaltschaft nichts abgewinnen. So beruhe die Anklage vorrangig auf dem DNA-Gutachten. „Auf die Frage zur Übertragung von DNA wurde im Gutachten nicht eingegangen. DNA hält sich jahrelang“, so Mayer. Dass sein Mandant und auch dessen Mutter oft zu Besuch bei Frau G. war, ist unstrittig – die Mutter habe sogar am Tattag am Nachmittag noch nach Frau G. gesehen. Laut Mayer fehle zudem das Motiv. Den unbescholtenen Angeklagten, der sich bislang nicht geständig zeigte, beschreibt Mayer als „ruhigen, sanften Kerl“.   

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