Ein schrecklicher und mysteriöser Mord an einer 81-jährigen Frau in Baden beschäftigt ab heute in Wiener Neustadt ein Geschworenengericht. Laut Staatsanwaltschaft soll ein 28-Jähriger, der enttäuscht war, nicht als Erbe eingesetzt worden zu sein, die brutale Tat mit dem Schlosserhammer begangen haben. Mit dem Opfer war der Angeklagte seit seiner Kindheit eng verbunden: „Ich habe sie sehr geliebt.“
Angeklagt ist ein 28-jähriger Rumäne, der ebenfalls in Baden wohnt und in dem Haus des Opfers aufgewachsen ist. Er soll der Pensionistin in der Nacht zum 10. Februar mindestens 17 wuchtige Schläge gegen den Schädel versetzt haben, sodass das Opfer infolge des schweren offenen Schädel-Hirn-Traumas verstarb.
Täter und Opfer kannten sich
Laut Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt kannte der Beschuldigte die alte Dame seit seiner Kindheit, nennt sie selbst seine „Leihoma“. Laut Staatsanwalt habe er gehofft, als Erbe für deren Eigentumswohnung eingesetzt zu werden. „Aufgrund der Enttäuschung über das Ausbleiben der erhofften Erbschaft, fasste er den Entschluss, Margit G. aus Rache zu töten“, so der Staatsanwalt. Mit einem Schlosserhammer soll er sich zu Fuß auf den Weg zu der Wohnung von Frau G. in jenem Haus, in dem auch seine Eltern leben, gemacht haben.
Auf die Frage zur Übertragung von DNA wurde im Gutachten nicht eingegangen.

Anwalt Rudolf Mayer
Bild: Gerhard Bartel
„Unmittelbar im Eingangsbereich und noch bei offenstehender Wohnungstüre versetzte der Beschuldigte der völlig überraschten G. den ersten massiven Schlag gegen den Schädel, woraufhin das Opfer blutend zu Boden sank“, schildert der Staatsanwalt den Beginn des brutalen Angriffs. „Er hat ihr regelrecht den Schädel zermerschert“, spricht er von ungeheuerlicher Brutalität. Im Todeskampf habe die Frau versucht, sich in einer Nische zu verstecken. Doch er soll sie an den Beinen rausgezogen und weiter massiv auf sie eingeschlagen haben. Nach der habe er sich die Hände gewaschen, die Tatwaffe gereinigt und mit dem dortigen Geschirrtuch abgetrocknet. Dann sei er mit einem abgestellten E-Scooter geflohen.
Beschuldigter leugnet die Tat
Anwalt Rudolf Mayer, der den 28-jährigen Industriekaufmann zusammen mit Anwalt Nikolaus Rast vertritt, kann der Theorie der Staatsanwaltschaft nichts abgewinnen. Er ist von der Unschuld seines Mandanten überzeugt. So beruhe die Anklage vorrangig auf dem DNA-Gutachten. „Auf die Frage zur Übertragung von DNA wurde im Gutachten jedoch nicht eingegangen. DNA hält sich jahrelang“, so Mayer. Dass sein Mandant und auch dessen Mutter seit seiner Kindkeit oft zu Besuch bei Frau G. war, ist unstrittig – die Mutter habe sogar am Tattag am Nachmittag noch nach Frau G. gesehen. Laut Mayer fehle zudem das Motiv. Den unbescholtenen Angeklagten beschreibt Mayer als „ruhigen, sanften Kerl“.
IT-Gutachten widerspricht der Anklage
So präsentiert sich der Angeklagte auch im Schwurgerichtssaal. Er begrüßt die Geschworenen mit „Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren“, spricht er den vorsitzenden Richter mit „Herr Vizepräsident“ an. „Was sie hier haben, sind keine Beweise, sondern lediglich Indizien“, sagt Mayer zu den Geschworenen. „Es ist in dem Haus passiert, in dem er aufgewachsen ist. Wo heute noch seine Familie lebt. Seit seinem 11. Lebensjahr hat er das Opfer regelmäßig besucht“, so Mayer. Der renommierte Anwalt hat das Handy-Protokoll des Angeklagten exakt von einem IT-Experten auswerten lassen und trägt das Ergebnis den Geschworenen im Detail vor. So rechnet er alle von dem Mann in der Nacht getätigten Schritte vor und die Handy-Aktivitäten: „Ich hatte noch nie jemand, der vor dem Mord, während dem Mord und nach dem Mord TikTok, Facebook oder Football-Ergebnisse schaut.“
„Ich sitze seit neun Monaten unschuldig im Gefängnis. Mir wird vorgeworfen, dass ich eine Person, die ich sehr geliebt habe, ermordet haben soll. Das ist unbeschreiblich“, bekennt sich der 28-Jährige nicht schuldig. Er wolle die Sache im Prozess aufklären.
Ein Urteil soll kommende Woche fallen.
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