Am Montagnachmittag haben sich Gewerkschaft und Wirtschaftskammer im dritten Anlauf auf einen neuen Handels-Kollektivvertrag geeinigt. Die Mindestgehälter in der Branche steigen um 2,55 Prozent.
Die Arbeitgeber hatten in der zweiten Verhandlungsrunde Mitte November noch ein Gehaltsplus von 2,25 Prozent angeboten. Für die Arbeitnehmervertreter war eine Erhöhung von 2,9 Prozent vorstellbar. Die den Verhandlungen zugrundeliegende Jahresinflation liegt bei drei Prozent. Nach der zweiten Runde hielt die Gewerkschaft bundesweit auch bereits Betriebsversammlungen ab – nun traf man sich etwa in der Mitte.
„Keine Einmalzahlungen“
Die Mindestgehälter in der Branche steigen mit 1. Jänner 2026 um 2,55 Prozent, wobei auf den nächsten vollen Euro gerundet wird. „Es war uns besonders wichtig, dass der Abschluss keine Einmalzahlungen enthält und somit eine dauerhaft wirksame Gehaltserhöhung für alle Angestellten gesichert wird“, sagte Martin Müllauer, Vorsitzender des Bereichs Handel in der Gewerkschaft GPA und Betriebsratsvorsitzender.
Von einem „Kompromiss angesichts der wirtschaftlichen Lage“ sprach Mario Ferrari, Chefverhandler der GPA.
Worauf man sich sonst noch geeinigt hat
Zudem wurde beschlossen, den Lehrabschluss-Bonus auf 250 Euro für ausgezeichneten Erfolg sowie 200 Euro für guten Erfolg zu erhöhen. „Das ist ein wichtiges Zeichen an die Jugendlichen und an die Fachkräfte von morgen“, sagte Rainer Trefelik, Chefverhandler der Wirtschaftskammer Österreich.
Auch bei den Arbeitsbedingungen gibt es Neuerungen. So wird im Kollektivvertrag festgehalten, dass die wöchentliche Normalarbeitszeit auf fünf Tage verteilt werden kann – mittels einer Betriebsvereinbarung. „Das ist ein zentraler Schritt hin zu mehr Planbarkeit und besserer Vereinbarkeit für fast eine halbe Million Beschäftigter“, sagte Müllauer. Laut Wirtschaftskammer gibt es außerdem eine Flexibilisierung der Arbeitszeit an Samstagen. Bisher musste auf einen gearbeiteten Samstag immer ein arbeitsfreier Samstag folgen. Davon kann künftig „auf Antrag der Arbeitnehmerin mit Zustimmung des Betriebsrats“ abgewichen werden.
KV musste wegen Inflation aufgeschnürt werden
Aufgrund der hohen Inflation hatte der eigentlich für zwei Jahre abgeschlossene Handelskollektivvertrag neu aufgeschnürt werden müssen. Die Sozialpartner hatten im Vorjahr vereinbart, dass bei einer Inflationsrate von drei Prozent oder mehr im Zeitraum Oktober 2024 bis September 2025 die KV-Erhöhung für 2026 neu verhandelt werden müsse.
Der Kollektivvertrag gilt für etwa 430.000 Handelsangestellte und 20.000 Lehrlinge. Der Handelsverband (HV), der als freiwilliger Interessensverband nicht an den Verhandlungen involviert war, dankte beiden Seiten „für ihr Verantwortungsbewusstsein in einer weiterhin schwierigen wirtschaftlichen Lage.“
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