Kommenden Freitag findet mit der Kärntner Budgetsitzung die größte Gemeinderatssitzung des Jahres in Villach statt – dabei muss ein Beschluss zu den Standgebühren zurückgenommen werden.
Die Villacher ÖVP und Grünen hatten bereits im Jahr 2022 ihren Antrag im Gemeinderat eingebracht. Darin wollten sie eine Halbierung der Standgebühren für einheimische Betriebe für den Kirchtag erwirken. Damit sollte sichergestellt werden, dass Villacher Wirten ein Anreiz geboten wird, um am Kirchtag aufzukochen und auszuschenken.
Roter Patzer
Der Fauxpas passierte schließlich in der letzten Gemeinderatssitzung am 29. September: Da mussten die Villacher Mandatare über die Gebührensenkung abstimmen. Obwohl Bürgermeister Günther Albel schon in seinem Vortrag erläuterte, dass man dem Antrag nicht zustimmen könne, weil eine solche Regelung gegen geltendes EU-Recht verstoße, gab es dennoch einen kräftigen Roten Patzer bei der Abstimmung.
Als Vizebürgermeisterin Sarah Katholnig um die Stimmen bat, blieb die Gebührensenkung zunächst noch mit den Stimmen von VP, Grüne und Erde in der Minderheit. Dann kam es zu einer folgenschweren Verwechslung. Der Stadtchef schaltete sich kurz ein und sagte, dass natürlich auch die SP dafür stimmen werde.
So gab es plötzlich die Stimmenmehrheit und der Antrag war beschlossen. „Es gab zum Thema Standgebühren zwei verschiedene Anträge im Gemeinderat. Sie wurden in der Hitze des Gefechts verwechselt und es gab am Ende eine Mehrheit für einen Antrag, der gesetzeswidrig gewesen wäre“, erklärt Bürgermeister Günther Albel.
Wir müssen das jetzt korrigieren. Ein unnötiger Umweg, der aber folgenlos geblieben ist.
Bürgermeister Günther Albel
Deshalb muss der Gemeinderat in seiner Sitzung den Beschluss von September, also wieder zurücknehmen. „Wir müssen das jetzt korrigieren. Ein unnötiger Umweg, der aber folgenlos geblieben ist“, so der Stadtchef.
Stadtrat Christian Pober zeigt sich anlässlich des „Rückziehers“ empört: „Ein Verrat an den Villacher Betrieben, der seinesgleichen sucht. Auf dem Oktoberfest dürfen zum Beispiel nur Münchner Betriebe ein Bierzelt betreiben.“ Die Entlastung dürfe nicht zurückgenommen werden, denn es gehe hier auch um Arbeitsplätze.
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