Warum kommt sie nicht?

Eine Beschuldigte hält die Justiz zum Narren

Burgenland
17.11.2025 15:00

Eine 34-jährige Burgenländerin, die ihren Ex-Partner bestohlen haben soll, während der im Koma lag, will sich nicht am Landesgericht Eisenstadt verantworten. Bereits vier Hauptverhandlungen konnten nicht stattfinden. Nun hält die Polizei Ausschau.

Frau Rat zuckt nur mit den Schultern, als der „Krone“-Reporter zum bereits vierten Mal in den Gerichtssaal lugt und allesamt wieder unverrichteter Dinge abziehen müssen. „Die Dame ist leider unauffindbar“, sagt die Richterin.

Was hat sie angestellt? Mord? Millionenbetrug? Kinderporno-Ring? Keineswegs. Es geht „nur“ um schweren gewerbsmäßigen Diebstahl – warum rechtfertigt man sich nicht am Landesgericht, wenn man eh nichts Unrechtes getan hat oder holt sich als Unbescholtene nicht einfach die mutmaßlich bedingte Haftstrafe ab?

Der Geschädigte, der Ex-Lebensgefährte, belastet die 34-Jährige schwer. Er beklagt den Verlust von Bargeld, Wertgegenständen und der Bankomatkarte, mit der 3270 Euro behoben worden sind. Als das passiert sein soll, lag der Mann im Spital Oberpullendorf. Er war im Koma.

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Ich hatte im Vorfeld mehrmals versucht, sie telefonisch zu erreichen. Nicht ein einziger Rückruf! Im Grunde habe ich mit ihr noch kein einziges Wort gesprochen.

Der Pflichtverteidiger der Angeklagten

Bei der Polizei hatte die beschäftigungslose Burgenländerin, Mutter dreier Kinder, zu Protokoll gegeben, dass es sich bei den Einkäufen und Zahlungen im April 2024 „nur um Erledigungen im Auftrag ihres Freundes“ gehandelt habe. Können Menschen im Koma Aufträge erteilen?

Obwohl ihr die Ladungen postalisch zugestellt worden waren, erschien die Frau nicht zu den ersten zwei Terminen. Beim dritten war sie aufgrund eines Liegegipses transportunfähig. Montagfrüh pumperten die Beamten vergeblich an die Wohnungstür, als sie die Angeklagte abholen wollten.

Ohne das Schlimmste annehmen zu wollen – womöglich ist die Dame ja verblichen – muss die Untergetauchte nach der ausgeschriebenen Fahndung damit rechnen, dass sie unverzüglich hopsgenommen und zum Prozess vorgeführt wird, sobald sie zu Fuß einen Zebrastreifen bei Rot überquert hat.

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