Eine eigene Wohnung in Wien – für viele junge Wiener oder die, die es werden wollen, ein fast unerreichbarer Traum. Die Stadt bietet nun eigene Aktionen, um den Zugang zu Gemeindewohnungen zu erleichtern.
Lukas Ricker ist im Burgenland aufgewachsen, hat in Wien gerade seine Lehre zum Großhandelskaufmann gemacht, als er aus dem Elternhaus plötzlich ausziehen musste.
„In meiner Firma hat die Lehrlingsbeauftragte mitbekommen, dass ich dringend eine Wohnung suche“, erzählt der 20-Jährige. Und so wurde er auf die Aktion von Wiener Wohnen aufmerksam, die sich an junge „Zuzügler“ unter 26 Jahren aus den Bundesländern richtet, die gerade eine Lehre machen oder diese vor Kurzem abgeschlossen haben und ihren Hauptwohnsitz bislang nicht in Wien hatten. Denn solch einer ist eigentlich u.a. eine Voraussetzung, um eine Gemeindewohnung zu bekommen.
„Mit dieser Aktion erhalten Lehrlinge und Jungarbeitnehmer die Chance auf eine leistbare Gemeindewohnung“, erklärt Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ).
Nur ein Angebot
Voraussetzung ist jedoch, dass sie mindestens ein Jahr lang eine durchgehende Meldung in einem anderen Bundesland hatten. So wie das bei Ricker der Fall war. „Es ist alles sehr schnell gegangen. Binnen weniger Wochen hatte ich den ersten Besichtigungstermin im 12. Bezirk“, sagt er. Die Wohnung hätte ihm gleich zugesagt. „Die Lage ist super, auch die Nachbarn“, bekräftigt der junge Mann. Ohne das Angebot hätte er sich wohl nur eine Wohnung im Burgenland am Privatmarkt leisten können, weit weg von seiner Arbeitsstelle. Denn dort sind die Mietpreise noch günstiger.
Pro Quadratmeter 6,67 Euro
1300 junge Männer und Frauen aus den Bundesländern haben bereits eine Wohnung erhalten, die Aktion läuft zeitlich unbegrenzt. Aber: Bezirkswünsche sind nicht möglich, gezeigt wird nur eine Wohnung. Möchte man sie nicht, ist eine nochmalige Antragstellung in diesem Rahmen nicht möglich. Pro Quadratmeter werden 6,67 Euro fällig zuzüglich Betriebskosten sowie Energiekosten nach Verbrauch.
Übrigens: Mit dem Wohn-Ticket für Jungwiener erhalten auch Hauptstädter ab 17 Jahren Zugang zu ihrer ersten Gemeindewohnung. Eine Hauptmeldung seit zehn Jahren bei den Eltern ist Voraussetzung.
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