Deutsche greifen durch

Syrer verlieren bei Heimreise Schutzstatus

Außenpolitik
31.10.2025 17:18

Syrische Flüchtlinge, die ohne Genehmigung in ihr Herkunftsland reisen, verlieren ihren Schutzanspruch in Deutschland. „Das Bundesministerium des Innern hat sich nach eingehender Prüfung dagegen entschieden, kurzzeitige Heimreisen für Syrerinnen und Syrer (...) zu ermöglichen“, sagte ein Sprecher am Freitag.

Die vorherige Regierung unter dem sozialdemokratischen Bundeskanzler Olaf Scholz hatte überlegt, Erkundungsreisen zu erlauben, um eine mögliche Rückkehr vorzubereiten. Eine solche Regelung hatte etwa auch die Türkei getroffen. Die damalige deutsche Innenministerin Nancy Faeser setzte die Idee dann aber doch nicht um.

„Eine Erklärung, dass Heimreisen syrischer Schutzberechtigter entgegen dieser gesetzlich vorgesehenen Vermutung keine Auswirkungen auf den Schutzstatus haben, kann aus Sicht des Bundesinnenministeriums insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Entscheidungstätigkeit zu Syrien bereits teilweise wieder aufgenommen hat, nicht abgegeben werden“, sagte der Sprecher.

Ausnahmen für Tod naher Angehöriger
Syrerinnen und Syrer verlieren also weiter ihren Schutzanspruch in Deutschland, wenn sie in ihr Herkunftsland reisen und das bekannt wird. Dann wird nämlich vermutet, dass die Voraussetzungen für Schutz nicht mehr vorliegen. Ausnahmen gibt es nur in sehr wenigen Fällen, etwa wenn ein naher Angehöriger im Sterben liegt.

Wer freiwillig und dauerhaft nach Syrien zurückkehren möchte, kann Angebote von Beratungsstellen nutzen. Deutschlands Außenminister Johann Wadepuhl rechnet aufgrund der Zerstörung im ehemaligen Bürgerkriegsland aber nicht damit, dass es viele freiwillige Rückkehrerinnen und Rückkehrer gibt. Wadepuhl besuchte diese Woche einen Vorort der Hauptstadt Damaskus.

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