Bis zum Schluss beteuert ein 39-Jähriger seine Unschuld. Er soll am 28. Dezember den Vater des neuen Mannes seiner Ex-Frau erstochen haben. Im Prozess im Wiener Landl schiebt er ausgerechnet die Schuld auf den Sohn des Opfers. Dieser war untergetaucht – bis jetzt. Die Geschworenen glauben dem Sohn mehr, als dem Angeklagten. Der 39-Jährige fasst nicht rechtskräftig die Höchststrafe aus.
Kurz nach Weihnachten tötete ein Wiener einen 72-Jährigen mit unfassbaren 15 Messerstichen, wegen Mordes saß er nun den zweiten Tag im Wiener Landl vor Geschworenen – und lenkte die Schuld auf den Sohn des Ermordeten. Der seinen Vater zwar fand und die Einsatzkräfte alarmierte, danach aber spurlos verschwand.
Flüchtiger Sohn als Überraschungszeuge
Bis jetzt. Am Urteilstag taucht er wieder auf, sagt als Zeuge aus. „Seitdem ich diesen Anblick von meinem toten Vater hatte, kann ich nicht mehr schlafen“, sagt der Türke. Dass er den 72-Jährigen erstochen haben soll wegen eines Streits rund um sein Dokumentenfälschungsgeschäft, so wie es der Angeklagte behauptet, kommentiert der Zeuge: „Das ist einfach lächerlich.“ Warum er untergetaucht ist? „Meine einzige Sorge war, dass ich festgenommen und abgeschoben werde“ – das passiert jetzt auch mit dem achtfach Vorbestraften. Mörder sei er aber keiner.
Geht es um Eifersucht?
Vielmehr hätte der 39-jährige Angeklagte ein – wenn auch kompliziertes – Motiv: Das Opfer ist der Vater des neuen Mannes der Ex-Frau des Wieners. Die er unbedingt zurück haben wollte.
Am Tattag suchte der Verschmähte den Pensionisten in seiner Wohnung im 15. Bezirk auf. Und versuchte ihn zu überzeugen, sein Sohn solle sich von seiner Frau trennen. Verständlicherweise stieß das auf Unmut; es kam zum Streit. Der 39-Jährige zückte ein Messer.
Weil er sich damit an der Hand selbst verletzte – typisch für brutales, wuchtiges einstechen – war auch sein Blut in der kompletten Wohnung verteilt. Das und auch die Handydaten des Angeklagten überzeugten die Geschworenen schließlich einstimmig von seiner Schuld.
Für die „enorme Brutalität“ gebe es laut vorsitzender Richterin nur eine angemessene Strafe: lebenslang im Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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