Die Amtsmissbrauchs-Causa ist für August Wöginger doch noch nicht vorbei: Nach einer Weisung von oben wird die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nun Beschwerde gegen die Diversion einlegen. Bringt das den schwarzen Klubobmann, hinter dem die Partei bisher bedingungslos stand, nun doch noch zum Straucheln?
Die Angelegenheit schien für ÖVP-Klubobmann August Wöginger erledigt: Diversion (Übernahme von Verantwortung gegen Straffreiheit) in einer Postenschachercausa an einem Finanzamt. Doch nun schaltete sich laut „Standard“ die Oberstaatsanwaltschaft Wien ein und erteilt der WKStA eine Weisung, Rechtsmittel gegen den Gerichtsbeschluss auf Diversion einzulegen.
Damit geht der Fall in die nächste Instanz, also zum Oberlandesgericht Linz, das eine Neuauflage des Prozesses anordnen könnte.
Worum geht es im Verfahren?
Das Verfahren gegen Wöginger und zwei Finanzbeamte hatte Anfang Oktober am Landesgericht Linz stattgefunden, es ging um den Verdacht auf Missbrauch der Amtsgewalt. Doch gleich am ersten Prozesstag gab es eine Diversion. Dabei sollten der Erstangeklagte 17.000 Euro, der Zweitangeklagte 22.000 Euro und Wöginger 44.000 Euro zahlen. Glücklich waren weder WKStA noch Schöffensenat, stimmten aber zu.
Erst vor einer Woche hatte das Landesgericht Linz erklärt, das Verfahren gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte wegen Missbrauchs der Amtsgewalt sei endgültig eingestellt worden. Alle Voraussetzungen seien erfüllt.
ÖVP geht davon aus, dass ...
Die ÖVP erklärte in einer Stellungnahme, sie nehme den Instanzenzug zur Kenntnis, am Ball sei nun das Oberlandesgericht Linz. „Wir gehen davon aus, dass die Diversion bestätigt wird“, zeigte man sich zuversichtlich. „Unverändert stehen wir geschlossen hinter August Wöginger“.
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