Eine Verordnung, über die Ersatzzahlungen für Hand- und Zugdienste eingehoben werden sollten, wurde am Dienstagabend von den Lochauer Gemeindevertretern wieder aufgehoben. Betroffene Haushalte erhalten die bereits gezahlten 40 Euro wieder zurück.
Es ist ein Relikt aus der Zeit des Austrofaschismus – die sogenannten Hand- und Zugdienste. Gerade kleinere Gemeinden im Bregenzerwald nutzten in der Vergangenheit die gesetzliche Grundlage und verpflichteten ihre Einwohner dazu, eine bestimmte Zahl an unentgeltlichen Arbeitsstunden zu leisten. Alternativ konnte eine Ersatzzahlung getätigt werden.
Gebührenvorschreibung versendet
In Zeiten der finanziellen Schieflage nahezu aller Kommunen besannen sich unlängst die Lochauer Gemeindevertreter auf diese Möglichkeit, die Kassa der Kommune aufzubessern und erließen im Dezember 2024 eine Verordnung über die Ausschreibung von Hand- und Zugdiensten. Und so flatterte den Lochauern vor einiger Zeit unter dem Betreff „Hand- und Zugdienste 2025“ eine Gebührenvorschreibung in Höhe von 40 Euro ins Haus.
Der Aufschrei der Einwohner war nicht zu überhören. Der eine oder andere Oppositionspolitiker forderte die Abschaffung des antiquierten Gesetzes. Gemeindeverbandspräsident Walter Gohm hingegen sprach sich im Namen der anderen Vorarlberger Bürgermeister für die Beibehaltung aus: Die Hand- und Zugdienste seien ein gelebter Ausdruck von Gemeinschaft und Solidarität in vielen Gemeinden, betonte er.
Ungeachtet allem Für und Wider entschieden die Lochauer Gemeindevertreter in ihrer Sitzung am Dienstagabend, die Verordnung bezüglich der Hand- und Zugdienste wieder aufzuheben. Die Begründung: Man sei zur Erkenntnis gelangt, dass der Gemeindevorstand diese Verordnung hätte erlassen müssen – und eben nicht, wie bei sonstigen Verordnungen betreffend Abgaben üblich, die Gemeindevertretung. Die bereits geleisteten Zahlungen würden den betroffenen Haushalten refundiert werden.
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