Ein Familiendrama mit schwerwiegenden Vorwürfen beschäftigte am Montag das Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg. Auf der Anklagebank: die Eltern einer 18-jährigen Somalierin. Neben Körperverletzung sollen sie die Tochter zur Zwangsheirat genötigt haben.
„Ich habe meine Tochter nach Österreich gebracht, damit sie hier eine Zukunft hat. Hätte ich sie zwangsverheiraten wollen, hätte ich das in Somalia gemacht“, beteuert die 48-jährige Mutter des mutmaßlichen Opfers vor Gericht. Dass sie ihre Tochter im August im Zuge eines Streits gebissen und mit dem Gehstock geschlagen habe, gibt die Somalierin zu. Der Hintergrund sei jedoch ein anderer gewesen.
Aufgrund ihrer Schilddrüsenerkrankung habe der Arzt der 18-Jährigen Ruhe verschrieben. Woran sich die Tochter jedoch nicht hielt. Ständig sei sie am Handy gewesen und habe telefoniert. „Ich hatte sie mehrmals an dem Tag aufgefordert, das zu unterlassen. Aber sie war unhöflich und ungehorsam. Da gingen mir die Nerven durch. Ich bin eben auch nur ein Mensch“, so die Angeklagte bezüglich der begangenen Körperverletzung, die zum Glück nur leicht war.
Beweislage reicht nicht aus
Den Vorwurf, von den Eltern zur Zwangsheirat mit einem 31-jährigen Freund ihres Vaters genötigt worden zu sein, hält die Tochter auch bei Gericht aufrecht. An besagtem Nachmittag im August hätten die Eltern mit ihr über die Heirat gesprochen. „Als ich ihnen sagte, dass ich einen Freund habe und selbst entscheiden will, meinten sie, dass sie das bestimmen würden.“ Was die beiden Angeklagten vehement bestreiten.
Im Zuge der weiteren Einvernahme des mutmaßlichen Opfers verstrickt sich dieses immer mehr in Widersprüche. So streitet die 18-Jährige unter anderem einen Chatverlauf mit dem vermeintlich für sie vorgesehenen Gatten ab. Daraus geht hervor, dass der Mann gar nicht beabsichtigt hatte, die junge Frau jemals zu ehelichen. Weshalb der Richter am Ende zur Erkenntnis gelangt, dass die Beweislage für einen Schuldspruch nicht ausreicht.
Wegen der Körperverletzung der Tochter entschied der Richter, die Sache außergerichtlich zu regeln, indem er die Mutter mit einer Geldbuße in Höhe von 600 Euro belegte. Somit bleibt die Frau weiterhin unbescholten.
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