Im Kampf gegen die hohe Inflation hat die Regierung am Mittwoch im Ministerrat ein Maßnahmenpaket auf Schiene gebracht. Darin ist vor allem vorgesehen, dass die Wohnungsmieten leistbar bleiben. So wie heuer wird es auch im kommenden Jahr einen Mietpreisdeckel geben, ab April 2026 sollen davon 2,7 Millionen Menschen in Österreich profitieren.
So sieht das Mietpaket der Regierung im Detail aus:
Babler: „Wohnen muss wieder leistbar sein“
Im Pressefoyer nach dem Ministerrat erklärte Vizekanzler und SPÖ-Chef Andreas Babler: „Wohnen muss wieder leistbar sein, das Mietrechtspaket ist auf Schiene.“ Es bestehe ein Recht auf leistbare Mieten und ein sicheres Zuhause. Dies gelte speziell auch für junge Menschen, die ihr Leben planen, aus dem Elternhaus wegkommen und sich selbst verwirklichen wollen. Hohe Mieten würden aber genau das Gegenteil bewirken.
Pröll beschwört 2-1-0-Formel
Babler wurde begleitet von Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) und NEOS-Klubobmann Yannick Shetty. Pröll erklärte den Wirtschaftsaufschwung zum Ziel der Regierung, Österreich müsse wieder auf die Überholspur kommen. „Deswegen gibt es ein ganz ein klares Ziel, ausgegeben durch unseren Bundeskanzler mit seiner 2-1-0 Formel. Das Ziel sein muss sein, die Inflation in Richtung 2 Prozent zu bekommen und beim Wirtschaftswachstum wieder die 1-Prozent-Marke zu überschreiten.“ Rasante Mietanstiege würden dadurch in Zukunft gebremst – ein ausschlaggebender Faktor im Kampf gegen die Teuerung.
Shetty will „kleine Vermieter“ nicht bestrafen
Shetty sieht in den „kleinen Vermietern“ das starke Rückgrat des österreichischen Wohnungsmarkts. Es gehe um „Familien, die über Jahre eine Wohnung abbezahlt haben und sie etwa im Alter vermieten. Diese Menschen tragen Verantwortung, investieren, sanieren und schaffen Wohnraum. Wir sorgen dafür, dass dieser Einsatz nicht bestraft wird und sich Investitionen in Sanierung und Klimaschutz künftig lohnen.“
Auch für heuer gilt übrigens eine bereits zuvor beschlossene Mietbremse. Die Richtwert- und Kategoriemieten im Altbau, in Gemeindewohnungen und die indexgebundenen Entgelte in Genossenschaftswohnungen dürfen bis Jahresende nicht erhöht werden.
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