Reform fertig

Schwerarbeit für Pflegekräfte wird geöffnet

Innenpolitik
22.10.2025 07:11

Mit 1. Jänner 2026 werden Pflegekräfte offiziell in die Schwerarbeitsverordnung aufgenommen – eine langjährige Forderung aus der Berufsgruppe wird damit erfüllt. Die Dreier-Regierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS hat sich geeinigt, die „Krone“ kennt die Eckpunkte.

Die Reform bringe nicht nur mehr Fairness und Wertschätzung, sondern auch eine realistischere Abbildung der Belastungen im Berufsalltag der Pflege, betonten Sozialministerin Korinna Schumann, ÖVP-Klubobmann August Wöginger und NEOS-Sozialsprecher Johannes Gasser bei der Präsentation.

„Pflege ist Schwerarbeit. Pflegekräfte arbeiten in herausfordernden Schichtsystemen, sind hohen körperlichen Anforderungen und emotionaler Belastung ausgesetzt – im Krankenhaus, Pflegeheim oder mobilen Dienst. Bislang spiegelte sich diese Realität nur unzureichend im Pensionsrecht wider. Die Aufnahme der Pflegeberufe in die Schwerarbeitsverordnung bedeutet daher einen notwendigen Schritt der Anerkennung und gesellschaftlichen Aufwertung“, betonen die Regierungspartner unisono.

Die Eckpunkte

Pflegeberufe werden ausdrücklich als Schwerarbeit anerkannt – darunter fallen diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen, Pflegefachassistenz und Pflegeassistenz.
Die zentralen Änderungen:

  • Auch Teilzeitkräfte profitieren ab 50  Prozent Beschäftigungsausmaß – ein wesentlicher Fortschritt, vor allem für viele Frauen – immerhin ist die Pflege weiblich.
  • Schichtarbeit wird realistischer abgebildet: Die notwendige Zahl an Schwerarbeitstagen pro Monat wird von 15 auf 12 gesenkt.
  • Rund 1000 zusätzliche Pflegekräfte pro Jahr können künftig von der Schwerarbeitspension profitieren – zusätzlich zu den rund 8000 Menschen, die beispielsweise 2024 über diese Regelung in Pension gegangen sind.
In erster Linie profitieren Frauen von der neuen Regelung.
In erster Linie profitieren Frauen von der neuen Regelung.(Bild: Birbaumer Christof)

Kindererziehungszeiten angerechnet
Die generellen Voraussetzungen für die Schwerarbeitspension sind ein Mindestalter von 60 Jahren und 45 Versicherungsjahre. Davon müssen mindestens 120 Schwerarbeitsmonate (= 10 Jahre) innerhalb der letzten 240 Kalendermonate (= 20 Jahre) geleistet worden sein. Bei den notwendigen Versicherungszeiten werden nicht nur Zeiten der Erwerbstätigkeit angerechnet, sondern zum Beispiel auch Kindererziehungszeiten, Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges oder der Notstandshilfe.

Schüler für Gesundheits- und Krankenpflege und Auszubildende in Lehrgängen nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz sind pflichtversichert und erwerben somit auch Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung. Die bisherige Regelung war von engen Definitionen geprägt.

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