Durch den Klimawandel kommt es auch in Österreich immer häufiger zu Extremwetterereignissen. Jedoch sind nur wenige Haushalte gegen Hochwasser versichert. Der Rechnungshof tritt daher nun für ein neues Versicherungsmodell ein, das im Ernstfall schützen soll.
Im Bericht zu „Extremwetterschäden in Österreich“ hat sich der Rechnungshof (RH) mit dem Versicherungsschutz gegen solche Ereignisse beschäftigt. Der RH wies darauf hin, dass dieser Schutz im Fall von Hochwasser laut Schätzungen nur bei etwa fünf Prozent der Werte von Privaten und Unternehmen vorliegt. Die Regierung solle daher ein Versicherungsmodell mit angemessenen Entschädigungen und Selbstbehalten entwickeln. Strengere Baubeschränkungen wurden zur Prävention gefordert.
Klimakrise steigert Hochwasserrisiko
Als Folge der Klimakrise steigen sowohl die Häufigkeit als auch die Intensität von Extremwetterereignissen und in Österreich ist laut OECD das Hochwasserrisiko die größte Herausforderung bei der Anpassung. Der Rechnungshof überprüfte für den Zeitraum 2019 bis 2023 neben den zuständigen Ministerien auch exemplarisch die Länder Kärnten und Tirol. In dieser Zeit kam es zu drei großen Hochwasserereignissen mit „gravierenden“ Schäden (2002, 2005 und 2013). Am stärksten waren die beiden Bundesländer hier von Wildbach- und Lawinenereignissen betroffen. In Tirol waren die Schäden mit 315,46 Millionen Euro etwa 1,6-mal so hoch wie in Kärnten mit 194,46 Millionen Euro, hieß es vom RH.
„Brauchen neues Versicherungsmodell“
Haushalte und Unternehmen erhalten bei Schäden aus Extremwetterereignissen Beihilfen der Länder, denen wiederum vom Bund 60 Prozent der Summe aus dem Katastrophenfonds refundiert wird. Der RH wies darauf hin, dass bei den Auszahlungen jedoch unterschiedliche Regeln herrschen. So deckten von 2015 bis 2023 beispielsweise die Beihilfen des Landes Kärnten durchschnittlich 31 Prozent der Schäden an privatem Vermögen ab, in Tirol waren es mit durchschnittlich 63 Prozent doppelt so viel.
Andere europäische Länder haben bereits Versicherungspflicht
Der RH empfahl daher die Entwicklung eines Versicherungsmodells zur besseren Abdeckung privater Elementarschäden. In anderen Länder, wie etwa in der Schweiz oder Frankreich, gibt es bereits eine solche Versicherungspflicht gegen Hochwasserschäden. In ÖSterreich sei auch das Risikobewusstsein nicht hoch genug. Das empfohlene Modell soll angemessene Entschädigungen und zumutbare Selbstbehalte umfassen.
Gefährdete Gebiete sollen künftig nicht mehr bebaut werden
Abschließend wies der RH darauf hin, dass Gefahrenzonenpläne der Wildbach- und Lawinenverbauung zwar Risiken abbilden, jedoch kein Bauverbot in besonders gefährdeten Zonen bedeuten. „Für rote Gefahrenzonen soll ein explizites Verbot von Neubauten erwogen werden, für gelbe Gefahrenzonen sollte auf weitergehende Baubeschränkungen hingewirkt werden“, empfiehlt der Rechnungshof.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.