Die Punkte im Detail

Wohnpaket: Was sich bei den Mieten jetzt ändert

Innenpolitik
17.09.2025 11:05

Das Prestigeprojekt von SPÖ-Chef Andreas Babler hat eine wichtige Hürde genommen. Das Wohnpaket solle eine „Last von den Schultern“ der Mieter in Österreich nehmen. Die Zeit der Wucherpreise sei vorbei – obwohl Vermieter im Kleingedruckten auch von der Novelle profitieren.

Die Bundesregierung hat die bereits im Koalitionsprogramm verankerte Mietpreisbremse samt Wertsicherung bei Mieten am Mittwoch im Ministerrat verabschiedet. Das Wohnpaket soll fünf Hauptpunkte umfassen:

  • Erstmals Preiseingriffe in ungeregelte Mieten (Privatsektor)
  • Verlängerung der Mietpreisbremse im geregelten Bereich
  • Verlängerung der Mindestbefristung von drei auf fünf Jahre ab 2026
  • Zeitraum für Rückzahlungen von ungesetzlich hohen Mieten schrumpft von 30 auf fünf Jahre
  • Bekenntnis zur ökologischen Sanierung des Altbestandes

Mit dem Prestigeprojekt von Vizekanzler Babler soll den Bürgern eine „Last von den Schultern“ genommen werden, teilte der SPÖ-Chef beim Pressefoyer am Mittwoch mit. Die Mieten hätten immer mehr vom „Gehalt aufgefressen“, erklärte Babler. „Wir haben die Mieterhöhungen für 2025 gestoppt. Und wir werden sie für die kommenden beiden Jahre deckeln. Und, das ist mir ein besonderes Anliegen: Die Mietpreisbremse wird nun auch für den bisher ungeregelten Mietmarkt verwirklicht.“ Enorme Mietanstiege würden der Vergangenheit angehören. So solle die „Mietpreisspirale“ durchbrochen werden. Mieten wären nun Bremsanker statt Anheizer.

Bablers neue Wohnkampagne
Bablers neue Wohnkampagne(Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)

Die Fakten

  • In Österreich sind die Mieten seit 2010 laut Behördenangaben um über 70 Prozent angestiegen.
  • Die Privatmieten explodierten um 80 Prozent. 
  • Zum Vergleich: In der Eurozone erhöhten sich die Mietpreise im Durchschnitt nur um 23,5 Prozent. 

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) pflichtete ihm bei: „Nur Wohlstand garantiert den Sozialstaat.“ Die Lohn-Preis-Spirale gelte es zu durchbrechen, um die Wirtschaft wieder anzuregen. Auch die Energiepreise würden nun angegangen.

Drei-Prozent-Regel soll greifen
Mit der Verlängerung der Mindestbefristung auf fünf Jahre schaffe die Regierung zudem bessere „Planungssicherheit“ – auch wenn kleine Privatvermieter (C2C) von der Regelung ausgeschlossen werden. Sie dürfen weiterhin auf drei Jahre befristen.

Der Preisdeckel am privaten Mietmarkt werde künftig klar geregelt und greift erst, wenn die Jahresinflation „zwischen zwei Jahren“ mehr als drei Prozent beträgt, heißt es in einem Entwurf, der krone.at vorliegt. Alles, was über dieser Marke liegt, darf nur zur Hälfte an die Mieter weitergegeben werden. Ein Beispiel: Beträgt die Inflation sechs Prozent, so darf die Miete maximal um 4,5 Prozent steigen.

Die neue gesetzliche Regelung soll 2026 in Kraft treten und auch für bereits bestehende Mietverträge gelten. Das Wohnpaket sieht außerdem vor, dass die Miete künftig maximal einmal pro Jahr erhöht werden darf. Geschäftsmieten, Ein- und Zweifamilienhäuser sind vom Preisdeckel im Privatsektor allerdings nicht betroffen. Das Wohnpaket solle präzise Menschen mit niedrigem Einkommen helfen, die bereits im Schnitt mehr als ein Drittel für Wohnkosten aufbringen müssen.

Die Infografik zeigt die Inflation in Österreich von Februar 2024 bis August 2025 und die Preisentwicklung ausgewählter Bereiche im August 2025. Die Inflationsrate stieg zuletzt auf 4,1 %. Wohnen, Wasser und Energie sowie Gastronomie und Hotels verzeichneten jeweils einen Anstieg von 6,1 %. Lebensmittel stiegen um 5,2 %. Die Preise für Treibstoffe sanken um 3,2 %. Quelle: Statistik Austria.

Die anstehenden Erhöhungen der gesetzlichen Richtwerte und Kategoriebeträge sowie der sogenannten „angemessenen Mietzinse“ werden gedeckelt für 2026 mit einem Prozent und für 2027 mit zwei Prozent. Das betrifft vor allem Altbauwohnungen und Gemeindebauten. Ab 2028 gilt auch hier die neue Drei-Prozent-Regel.

Zuckerl für Vermieter
Im Wohnpaket wird allerdings auch Vermietern entgegengekommen. Der Zeitraum, für den ungerechte Mieten rückwirkend zurückverlangt werden können, wird im Zuge der Novelle deutlich eingedampft: von 30 auf fünf Jahre. Von der Bundesregierung heißt es dazu in einer Mitteilung: Man wolle mit dem neuen Gesetz einen „klaren Trennstrich“ ziehen.

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