Weil er sich an seiner Stief- sowie an seiner leiblichen Tochter vergriffen haben soll, wurde ein 46-Jähriger in Ried (OÖ) zu drei Jahren Haft verurteilt. Da das Urteil allerdings nicht rechtskräftig ist, ist der Mann bis zur nächsten Verhandlung auf freiem Fuß. Das sorgt in seiner Heimatgemeinde für Unruhe.
Groß war die Aufregung im Innviertel, als ein wegen Kindesmissbrauchs nicht rechtskräftig Verurteilter (46) nach dem Prozess am Landesgericht Ried wieder an seinen Wohnort zurückkehrte. Der 46-jährige Tscheche war zu einer Haftstrafe verurteilt worden, weil er seine Stieftochter (heute elf) und seine leibliche Tochter (heute sechs) missbraucht haben soll.
Drei Jahre Haft in erster Instanz
Dafür fasste er Ende August drei Jahre Haft, eines unbedingt, aus. Doch Staatsanwaltschaft und sein Anwalt meldeten Berufung an, das Urteil wurde nicht rechtskräftig. Der 46-Jährige wurde bis zur neuerlichen Verhandlung am Oberlandesgericht Linz auf freien Fuß gesetzt.
„Eltern waren besorgt“
Was in seinem Wohnort für Unverständnis sorgte: „Vor allem Eltern waren besorgt, die Situation ist sehr emotional“, berichtet der Bürgermeister der 2500-Seelen-Gemeinde. Er habe wenig Handhabe, aber für den Tschechen ein Hausverbot für die örtliche Volksschule und den Kindergarten ausgesprochen. Zudem würden die Kinder, wenn sie nach der Schule auf den Bus warten, besonders beaufsichtigt.
Kontaktverbot zum Opfer
Auch beim Elternabend am Montag sei der Umgang mit dem mutmaßlichen Kinderschänder Thema gewesen, wie die Bildungsdirektion OÖ bestätigt. An der Schule sei zudem das Präventionsprogramm „Mein Körper gehört mir“ in Planung. Ein dem 46-Jährigen nahestehender Bub soll am Unterricht teilnehmen, laut Kinder- und Jugendhilfe sei das aber weder ein leibliches Kind, noch ein mutmaßliches Opfer. „Das ist nicht mehr im Bezirk“, so der stellvertretende Leiter.
Bis zur Berufungsverhandlung dürften Monate, die der Beschuldigte unter Auflagen zu Hause verbringen darf, vergehen. So besteht etwa ein Kontaktverbot zum Opfer und er muss eine Psychotherapie absolvieren.
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