Man mag es kaum glauben: Ein unbescholtener Tiroler wurde von Inkassobüros, Rechtsanwälten und Gerichten regelrecht verfolgt. Der Fall wirft Fragen zur Bürokratie auf. Wie ist das nur möglich? Und wie kann man sich dagegen wehren?
Die Vorstellung ist bedrohlich und absurd zugleich: Man ist ein unbescholtener Bürger und zahlt Rechnungen stets fristgerecht. Und dennoch wird man mit Mahnschreiben, Klags- und Exekutionsdrohungen überhäuft.
Genau das ist einem Tiroler passiert. Dem Mann flatterten regelmäßig Briefe von Inkassobüros, Rechtsanwälten und Gerichten ins Haus. Dabei handelte es sich jedoch nicht um eine neue Betrugsmasche, sondern um durchaus ernst zu nehmende Warnungen.
Schwachstelle in der Bürokratie
Den Tiroler kostete es jedes Mal viel Aufwand, Ärger und Mühe, das Schlimmste abzuwenden. Doch warum geriet er eigentlich ins Visier der Geldeintreiber? Die Antwort ist simpel und offenbart Schwachstellen in der österreichischen Bürokratie. Der unbescholtene Bürger wurde schlicht mit einem Namensvetter aus einem anderen Bundesland verwechselt, der just am selben Tag geboren ist und offenkundig eine sehr schlechte Zahlungsmoral hat. Besonders ärgerlich: Der Tiroler trägt seinen Allerwelts-Nachnamen schon seit Jahren nicht mehr. Doch immer noch landen für andere bestimmte Mahnungen bei ihm.
Der Tiroler erlebte als Unschuldiger kafkaeske Situationen. Von der Gemeinde bis hin zu zwei Ministerien hat der Betroffene Behörden um Hilfe gebeten – doch vergeblich. Stets wurde ihm mitgeteilt, dass die Auskunftspflicht des Zentralen Melderegisters zu zahlungssäumigen Bürgern über allem stehe, wenn Gerichte, Rechtsanwälte oder berechtigte Inkassobüros dort Daten anfordern.
Nach Behördenmarathon doch noch eine Lösung
Die Tiroler Landesvolksanwaltschaft war es schließlich, die dem Leidgeplagten eine Lösung aufzeigen konnte. Denn es gibt sehr wohl die Möglichkeit, Meldeauskünfte in berechtigten Fällen zu sperren. Das ist schließlich mit Unterstützung der Landesvolksanwaltschaft passiert. Die Gemeinde hat einen dementsprechenden Antrag für den Mann gestellt.
Ganz ohne lästige Nachrichten wird der Tiroler aber wohl auch in Zukunft nicht bleiben, den die Auskunftspflicht hebelt in bestimmten Fällen die Sperre aus. Passiert das, muss die Meldebehörde den Tiroler jedoch verständigen. Dieser hat dann die Möglichkeit, den Irrtum gleich aufzuklären und muss sich nicht mit Rechtsanwälten und Inkassobüros herumschlagen.
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