Zu den größten Sorgen werdender Eltern gehört, dass die Schwangerschaft reibungslos verläuft und der Nachwuchs gesund auf die Welt kommt. Was aber, wenn das nicht so ist? Wer ist in welchem Fall verantwortlich, wenn es Probleme bei der Geburt gibt, wenn das Baby gesundheitliche Schäden davon trägt oder - Gott bewahre – gar stirbt?
In Kroatien ist kürzlich im Zuge einer Hausgeburt von Zwillingen im Beisein einer österreichischen Hebamme eines der Babys gestorben – wir haben berichtet. Angesichts des traurigen Vorfalls stellen wir uns nun aber die große Frage: Wie ist eigentlich die rechtliche Situation rund um folgenschwere Geburten hier bei uns?
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