System wird ausgebaut

Statt in der Zelle: 38 Häftlinge mit Fußfessel

Burgenland
02.09.2025 06:00

38 verurteilte Straftäter stehen im Burgenland jedes Jahr unter Hausarrest, elektronisch genau überwacht. Jetzt wird das System ausgebaut.

Langeweile statt Resozialisierung als Programm – davor wird, wie berichtet, in Österreichs Justizanstalten gewarnt. Immer mehr Häftlinge sitzen ihre Strafen ab, ohne Arbeit oder sinnvolle Beschäftigung. Die Fußfessel wird als Alternative zur Gefängniszelle genutzt, wenn möglich.

Hausarrest ausgeweitet
Da sich ihr Einsatz bewährt, kann ab sofort der elektronisch überwachte Hausarrest im Bedarfsfall auf bis zu 24 Monate ausgeweitet werden. Ausgeschlossen sind Verurteilungen wegen schwerer Gewalt- und Sexualdelikte sowie terroristischer Straftaten.

„Umfeld soll erhalten bleiben“
Meist kommt die Fußfessel bei Eigentumsdelikten, Betrug oder strafrechtlich weniger schwerwiegenden Körperverletzungen zur Anwendung. „Abgesehen vom Zeitrahmen, ist für die Genehmigung dieser Haftform das Vorhandensein einer Unterkunft und eines Arbeitsplatzes Grundvoraussetzung. Denn das soziale Umfeld soll erhalten bleiben“, erklärt Alexander Grohs, Leiter des Vereins Neustart.

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In vielerlei Hinsicht hat sich der elektronisch überwachte Hausarrest bewährt. Und es ist die günstigste Form der Haft.

Alexander Grohs, Verein Neustart

Seit September 2010 ist er für die Erhebungen und laufende Betreuung zuständig. Im Burgenland wurden seither 264 Fußfessel-Fälle registriert, 2024 waren es 38. „Derzeit kommen jedes Jahr knapp 40 neue Fälle dazu“, sagt Grohs.

Positives Resümee
Zur Prävention werden die betroffenen Häftlinge entsprechend unterstützen. Denn der elektronisch überwachte Hausarrest sei nicht zu unterschätzen, heißt es. „Diese Form der Haft stellt ebenso eine freiheitsbeschränkende Maßnahme dar, die psychisch unter Druck setzen kann. Rückfälle oder Abbrüche wollen wir schon im Vorfeld verhindern“, stellt der Neustart-Leiter klar. Das bisherige Resümee fällt höchst positiv aus.

Zuletzt lag die Abbruchquote – das heißt, die Fußfessel musste abgegeben und die Haft wieder in der Justizanstalt angetreten werden – bei elf Prozent. „Ein Grund kann sein, dass die Lebenspartner die Zustimmung zur Absolvierung in einer gemeinsamen Wohnung zurückziehen“, teilt Grohs mit.

22 Euro für Fußfessel
Auf ein sicheres soziales Umfeld werde freilich geachtet. Erfreulich sei, dass drei Jahre nach der Entlassung aus der Haft die Rückfallquote bei den ehemaligen Fußfesselträgern sehr niedrig sei, im Konkreten 11,6 Prozent. Darüber hinaus sei der elektronisch überwachte Hausarrest die kostengünstigste Form der Haft. Als Kostenersatz für die Fußfessel und die dazugehörige Verwaltung müssen Fußfesselhäftlinge bis zu 22 Euro am Tag zahlen.

„Weiters benötigt dieses System weniger Ressourcen für eine Resozialisierung, da die Unterkunft, der Arbeitsplatz und soziale Kontakte bestehen bleiben“, stimmt Grohs der Ausweitung auf 24 Monate voll zu.

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