Reform im Strafvollzug

Warum bald mehr Häftlinge zu Hause „sitzen“

Steiermark
01.09.2025 17:00

Durch eine Änderung im österreichischen Strafvollzug haben seit 1. September deutlich mehr Häftlinge die Chance auf eine elektronische Fußfessel. Experten begrüßen den Schritt. Was das für die Steiermark bedeutet.

In der Steiermark verbüßen derzeit 57 verurteilte Straftäter ihre Haft in den eigenen vier Wänden statt in einem Gefängnis – allerdings mit einer streng überwachten elektronischen Fußfessel. Diese Zahl wird durch eine Reform des Strafvollzugsgesetzes künftig steigen. Seit 1. September ist es möglich, den sogenannten elektronisch überwachten Hausarrest ab einer Reststrafe von zwei Jahren zu beantragen; bisher lag die Grenze bei einem Jahr. 

Gewalt- und Sexualstraftäter ausgeschlossen
Der aktuell wohl prominenteste österreichische Häftling, der davon profitieren könnte, ist Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Er soll bereits einen Antrag gestellt haben. Täter, die wegen schweren Gewalt- und Sexualdelikten verurteilt wurden, bleiben vom System Fußfessel weiterhin ausgeschlossen.

Hintergrund der Reform, die unter anderem auch eine Ausweitung bedingter Entlassungen umfasst, ist einerseits der Sparkurs der Bundesregierung – der Hausarrest kommt dem Staat deutlich günstiger. Zudem sollen die in der Regel ohnehin überbelegten Gefängnisse entlastet werden. Man sieht darin aber auch einen Beitrag zur besseren Resozialisierung.

Arbeit und feste Bleibe sind Voraussetzung
Das bestätigt auch Susanne Pekler, Leiterin des für Bewährungshilfe zuständigen Vereins Neustart in der Steiermark: „Wir begrüßen den Schritt, weil ja sehr genau überprüft wird, wer für diese Vollzugsform geeignet ist.“ Neustart betreut und begleitet seit Jahren Straftäter mit Fußfessel. Die Maßnahme habe sich im Sinne der Resozialisierung sehr gut bewährt. „Die Leute müssen während des Hausarrests einer geregelten Arbeit nachgehen, verlieren die Wohnung nicht und können etwa auch Kinderbetreuungspflichten übernehmen“, erklärt Pekler die Vorteile, betont aber auch: „Es verlangt auch viel Verantwortung und Konsequenz. Man ist ein Stück weit sein eigener Kerkermeister.“

Zitat Icon

Es verlangt auch viel Verantwortung und Konsequenz. Man ist ein Stück weit sein eigener Kerkermeister.

Susanne Pekler, Leiterin Verein Neustart Steiermark

Kein Feierabend-Bier erlaubt
Wer eine Fußfessel genehmigt bekommt, entscheidet die Leitung der jeweiligen Justizanstalt. Es gibt strenge Kriterien, die Wohnung verlassen dürfen Betroffene in der Regel nur für die Arbeit und sie werden per GPS-Sender rund um die Uhr elektronisch überwacht. Zudem müssen alle im selben Haushalt lebenden Personen zustimmen. Auch stichprobenartige Alko-Tests – vor laufender Kamera – können bei der in der Wohnung installierten Kontrollstation durchgeführt werden. Schon bei leichten Verstößen kann die Fußfessel sofort entzogen werden und es heißt wieder zurück hinter Gitter. Fußfessel-Träger müssen mit dem Verein Neustart zusammenarbeiten und werden von deren Sozialarbeitern betreut und beratend begleitet.

Fakten

Mit Stand Ende August sitzen in den drei steirischen Justizanstalten (inklusive Außenstellen) 1185 Strafgefangene ein. 495 in der JA Graz-Jakomini, 449 in Graz-Karlau und 241 in Leoben. Zusätzlich befinden sich 57 Personen im elektronisch überwachten Hausarrest. Im Jahr 2020 haben österreichweit 89 Prozent der Straffälligen mit Fußfessel den überwachten Hausarrest positiv abgeschlossen.

Seitens Justizministerium heißt es, man erwartet sich durch die Gesetzesänderung österreichweit pro Jahr mindestens 150 Personen zusätzlich, die eine Fußfessel bewilligt bekommen. Es könne auch mehr werden. 

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