Inwieweit lassen sich vor Gericht Emotionen ausblenden? Immerhin geht es um Schicksale – um Trauer, Tod, Mitleid. Bei einem Mordprozess in Klagenfurt wurden nun „Zweifel an der freien Entscheidung der Geschworenen“ überprüft, nachdem es im Saal zu Tumulten zwischen verschiedenen Nationalitäten gekommen war.
Ein Angeklagter darf in Österreich mit vielen Mitteln kämpfen: schweigen, lügen, kritisieren. Auch der mittlerweile 21-jährige Lukas P. hat von diesem Recht ausführlich Gebrauch gemacht: Wie berichtet, wurde der Soldat wegen Mordes an seinem Kameraden Mustafa P. (21) verurteilt – er hatte den Austro-Türken aus unbekannten Gründen im Wachzimmer der Spittaler Türkkaserne mit seiner Glock-Dienstwaffe erschossen.
Der junge Schütze hatte eine Tötungsabsicht stets bestritten und mehrere Unfallversionen um einen fliegenden Waffengürtel geliefert, die aber die Geschworenen nicht von einer groben Fahrlässigkeit überzeugen konnten. Ihr Schuldspruch kam zügig und einstimmig. Und genau da setzt Verteidiger Kurt Jelinek an:
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