Mit der Freiwilligkeit bei der Integration ist es laut der zuständigen Ministerin Claudia Plakolm (ÖVP) „jetzt einmal vorbei“. Das dreijährige verpflichtende Integrationsprogramm soll mit der Reform der Sozialhilfe verschränkt werden.
Betroffen sind etwa Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, Vertriebene sowie Asylwerbende, die eine hohe Bleibewahrscheinlichkeit haben. Wer dann beispielsweise Deutsch- oder Wertekursen unbegründet fernbleibt oder sich nicht beim AMS meldet, hat bei der Integrationshilfe laut Plakolm „mit klaren Abstrichen zu rechnen“.
Für Flüchtlinge aus der Ukraine besteht derzeit noch bis 31. Oktober ein Anspruch auf Familienbeihilfe, eine Nachfolgeregelung soll so schnell wie möglich verhandelt werden. Dieser Anspruch soll dann an die Arbeitsbereitschaft geknüpft werden, da Vertriebene ab Tag eins arbeiten dürften, sagte die Ministerin. Die individuelle Lebenssituation, beispielsweise Betreuungspflichten für sehr kleine Kinder, würde berücksichtigt werden.
Alterskontrolle bei Social Media
Im Herbst soll auch das Kopftuchverbot für unter 14-Jährige an Schulen kommen. Dazu sind Begleitmaßnahmen vorgesehen, darunter Gespräche mit Eltern und das Hinzuziehen von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Welche Sanktionen es geben wird, wenn ein Mädchen das Kopftuch trotzdem nicht ablegt, sei noch Teil der Abstimmungen, sagte Plakolm.
Sie sprach sich in einem Interview zudem für „mehr europäische Handhabe“ bei Social-Media-Plattformen aus, zum Beispiel bei der Alterskontrolle. Auf ein Mindestalter für die Nutzung wollte sich die ÖVP-Politikerin aber nicht festlegen. Alles, was im analogen Leben verboten sei, müsse auch im digitalen Raum geahndet werden.
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