Am Bezirksgericht Dornbirn ist ein abscheulicher Missbrauchsfall verhandelt worden. Zwei Brüder, elf und zwölf Jahre alt, hatten in einem Ferienlager ihre Zimmerkameraden auf brutale Art und Weise misshandelt. Das Ferienheim muss jetzt 23.000 Euro Schmerzensgeld an ein siebenjähriges Opfer bezahlen.
Es ist ein Fall von Kindergewalt, der fassungslos macht: Zwei Brüder sollen im Rahmen eines Ferienlagers ihre beiden jüngeren Zimmerkameraden auf das brutalste gequält, misshandelt und gedemütigt haben. Unter anderem sollen sie eines ihrer Opfer in einen Spind gesperrt, diesen mit Deo vollgesprüht und das Ganze „Gaskammer-Spiel“ genannt haben. Weiters hätten sie ihre Zimmerkollegen ans Bett gefesselt und ausgepeitscht.
Besonders schockierend: Auch sexuelle Übergriffe blieben nicht aus. In einem Fall soll dabei ein Stein verwendet worden sein, woraufhin das Opfer rektal zu bluten begann und ins Spital gebracht werden musste. Von den Vorgängen habe die Heimleitung erst am letzten Turnustag Kenntnis erlangt, heißt es einem Bericht der Vorarlberger Nachrichten, die als erste über den Fall berichteten.
Keine Kontrolle, keine Vertrauenspersonen
Kein Wunder also, dass Rechtsanwalt Stefan Denifl, der eines der Opfer vertrat, in der Verhandlung den Betreibern vorwarf, nur lasch und zögerlich reagiert und sich zu wenig um die Opfer bemüht zu haben. Es soll sogar in späteren Lagern ähnliche Übergriffe gegeben haben. Das Bezirksgericht Dornbirn erkannte letztlich ebenfalls schwere Defizite im Kinderschutz: So habe es für die Kinder keine Vertrauensperson gegeben, keinen anonymen Briefkasten und keine regelmäßigen Kontrollgänge durch das Heimpersonal. Dieses soll zudem Alkohol in rauen Mengen konsumiert haben.
Da bei dem siebenjährigen Opfer Spät- und Dauerfolgen zu erwarten seien, wurde dem Ferienheim zusätzlich zum Schmerzensgeld auch noch eine Haftung für künftige Schäden auferlegt.
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