Brandstiftung

Wollten Villa Flint abfackeln: Strafen für Täter

Vorarlberg
17.12.2025 06:00

Im September 2024 hatten Unbekannte zweimal versucht, die Villa Flint in Dornbirn (Vorarlberg) abzufackeln. Im Zusammenhang mit einem weiteren Brand in Kaltenbrunn fielen Montagabend am Landesgericht Feldkirch die Urteile gegen die drei Beschuldigten.

Als komplex hatte der vorsitzende Richter das Strafverfahren, in dem es um Brandstiftung, Erpressung und Versicherungsbetrug geht, schon im November bezeichnet. Angeklagt waren ein 36-jähriger Bauunternehmer aus Aserbaidschan, ein 27-jähriger Georgier sowie ein 44-jähriger Geschäftsmann aus Dornbirn mit taiwanesischen Wurzeln. Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein Brand in einer denkmalgeschützten Villa beim Bahnhof Dornbirn am 16. September des Vorjahres – die Feuerwehr verhinderte einen größeren Schaden. Zwei Tage später brannte es im Gebäude erneut.

Da ein Defekt ausgeschlossen werden konnte, gingen die Ermittler von Brandstiftung aus. Die Auswertung einer Überwachungskamera sowie Spuren am Tatort führten zu einem der Angeklagten. Der Fall kam ins Rollen, nachdem der Eigentümer der Villa seinem Anwalt anvertraut hatte, von Unbekannten erpresst zu werden. Insgesamt soll er 16.000 Euro bezahlt haben. Bei einer weiteren Geldübergabe im Oktober beim McDonalds in Dornbirn nahm die Polizei den Hauptangeklagten fest.

Auch ein Ferienhaus in Kaltenbrunn abgefackelt
In den Einvernahmen erklärte dieser, er habe lediglich im Auftrag des Villenbesitzers agiert. Dieser habe sich nach einem Zeitungsbericht über ein durch ein Feuer zerstörtes Hotel an ihn gewendet und gefragt, ob ein ähnlicher Vorfall auch bei seiner Villa möglich sei. Die Ermittlungen gegen den Hotelier verliefen jedoch ergebnislos, das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt. Die Auswertung des Mobiltelefons des Erstangeklagten ergab laut Anklage, dass die Drohnachrichten an den Hotelier von ihm selbst verfasst wurden.

Wenige Tage vor Brand Prämie bezahlt
Der dritte Angeklagte, ein Dornbirner Geschäftsmann, stand im Verdacht, sein Ferienhaus in Kaltenbrunn absichtlich in Brand gesetzt zu haben, um die Versicherungssumme zu kassieren. Laut Anklage hatte er wenige Tage vor dem Brand eine seit längerer Zeit ausstehende Prämie seiner Brandschutzversicherung nachbezahlt. Chats zwischen ihm und dem Hauptangeklagten sollen auf einen geplanten Versicherungsbetrug hindeuten.

Die Verteidiger der Angeklagten bemühten sich, die Vorwürfe abzumildern. Der Rechtsvertreter des Zweitangeklagten erklärte: „Mein Mandant ist da hineingeraten. Er wollte nur etwas dazuverdienen.“ Nach Beratung des Senats fiel Montagabend das Urteil. Wegen schweren Betrugs, Brandstiftung und Erpressung wurde der 36-jährige Erstangeklagte nicht rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der zweitangeklagte Georgier erhielt drei Jahre Gefängnis – rechtskräftig. Der Drittangeklagte kam mit zweieinhalb Jahren Haft davon – seine Verteidigung hat gegen das Urteil bereits Nichtigkeitsbeschwerde angekündigt.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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