Ein 15-Jähriger verging sich im Kinderzimmer an einer Vierjährigen – dafür fasste er nun vor Gericht in St. Pölten eine Bewährungsstrafe samt zweijähriger Psychotherapie aus.
Dieser Fall ist selbst für hartgesottene Richter kein Routine-Prozess: Am Landesgericht St. Pölten musste sich am Dienstagvormittag ein 15-Jähriger wegen schweren sexuellen Missbrauchs verantworten. Das Opfer: die vierjährige Tochter einer befreundeten Familie. Der Tatort: das Kinderzimmer. Beide Elternpaare weilten währenddessen im Esszimmer.
„Am Anfang war es Neugierde, dann hab‘ ich nicht mehr nachgedacht“, zeigt sich der Bursche vollumfänglich geständig. Mindestens viermal soll der zum Tatzeitpunkt 14-Jährige sich an dem kleinen Mädchen vergangen haben.
Urteil ist bereits rechtskräftig
„Ich wusste nicht, was ich tue und warum ich es tue“, erklärt der Teenager. Aufgrund des Alters des Angeklagten schrillten bei Richter und Jugendhilfe alle Alarmglocken: Der Bursche fasste neben sechs Monaten Bewährungsstrafe eine Weisung zu einer zweijährigen Psychotherapie aus. „Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, begründet Herr Rat danach das Urteil. Auch aus Sicht der Verteidigung braucht es hier psychiatrische Unterstützung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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