Einer Verkehrskontrolle wollte sich im Bezirk St. Veit ein 25-jähriger Autolenker entziehen und gab Gas. Einige Kilometer und zahlreiche Verwaltungsübertretungen später konnte er angehalten werden. In jener Nacht mussten 25 Führerscheine abgenommen werden.
Mittwoch kurz nach 22 Uhr wollten Beamte der Polizei St. Veit einen Autolenker kontrollieren, doch der flüchtete. Kilometerlang raste er der Polizei davon, überschritt mehrmals die erlaubte Höchstgeschwindigkeit und nahm eine Vielzahl von Verwaltungsübertretungen in Kauf.
Nahe seiner Wohnadresse wurde er dennoch angehalten. Ein Alkotest verlief positiv. Die Weiterfahrt wurde dem 25-Jährigen untersagt, der Führerschein wurde ihm vorläufig abgenommen. Anzeigen folgen.
Bei einem landesweiten Verkehrsschwerpunkt wurden in der Nacht auf 21. August 25 Führerscheine wegen Lenkens eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss abgenommen und 14 Minderalkoholisierungen festgestellt. Die gesetzlich festgelegten Alkoholgrenzwerte sind Höchstgrenzen; werden sie überschritten, macht man sich strafbar. Doch auch ein niedrigerer Alkoholgehalt oder etwaige Wechselwirkungen mit Medikamenten können dazu führen, dass jemand nicht mehr fahrtauglich ist. Fachlich spricht man dann von einer Minderalkoholisierung. Und auch da kann es Strafen geben.
In der Nacht auf Donnerstag wurden 200 Übertretungen nach der Straßenverkehrsordnung und dem Kraftfahrzeuggesetz angezeigt und 305 Organmandate eingehoben.
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