Atemnot oder Ausrede?

Wegen „Notfall“ mit 245 km/h über die Autobahn

Salzburg
19.08.2025 10:41

Weil sein Bruder Atemnot hatte, raste ein BMW-Lenker über die A10: mit 135 km/h über dem Tempolimit. Für das Landesverwaltungsgericht in Salzburg war es aber kein Notstand. Seinen geleasten Sportwagen darf er in Zukunft deshalb nicht mehr lenken. 

Mit einem 300-PS-Sportwagen der Marke BMW hetzte ein Lenker am 10. Jänner kurz vor Mitternacht über die A10. Der BMW-Fahrer donnerte dabei mit bis zu 245 km/h über den Asphalt – obwohl in der Nacht nur Tempo 110 erlaubt war. Eine Zivilstreife heftete sich an ihn, filmte die Raserei und hielt ihn bei der Abfahrt Hallein an. Doch der Lenker argumentierte mit einem Notfall: Sein Bruder (16), der als Beifahrer mitfuhr, kriege keine Luft mehr. Wegen Atemnot ließen die Polizisten die Fahrt zum nur 300 Meter entfernten Krankenhaus zu. Danach setzte es die Konsequenzen: den Entzug des Führerscheins, die vorläufige Beschlagnahme des Autos und Strafanzeigen.

Lenker legte Beschwerde ein
Gegen den Strafbescheid ging der Lenker mit einer Beschwerde vor und argumentierte dabei weiter mit dem Notfall seines Bruders – tatsächlich kann nach Paragraf 6 Verwaltungsstrafgesetz eine Tat nicht strafbar sein, wenn sie durch Notstand entschuldigt ist. Ein Blick des Gerichts auf die medizinische Untersuchung zeigte aber keinen Hinweis auf eine lebensbedrohliche Situation. Der 16-Jährige hatte das Spital auch schon nach einer halben Stunde verlassen. Ein Reizhusten und eine „deutlich übertriebene“ Darstellung des Gesundheitszustandes des Bruders werden im Entscheidungstext erwähnt.

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Es ist von grober Fahrlässigkeit auszugehen, da eine Tempoübertretung in solch einer Höhe keinem aufmerksamen und sorgsamen Lenker einfach „passiert“, noch dazu, wenn die Fahrt den Zweck hatte, jemanden sicher ins Krankenhaus zu transportieren. 

Aus der Entscheidung des Salzburger Landesverwaltungsgerichtes

„Selbst Rettungsautos fahren nicht so schnell“
Jedenfalls sei es kein Anlass gewesen, die gerade mal 6,5 Kilometer lange Autobahn-Strecke mit mehr als 200 Sachen zurückzulegen: „Anzumerken ist, dass selbst ein Rettungsfahrzeug in einer akut lebensbedrohlichen Situation nicht mit einer Geschwindigkeit von mehr als 200 km/h auf einer Autobahn Patienten transportiert“, das sei zu gefährlich, heißt es vom Gericht.

Übrigens: Der Sportwagen konnte letztlich nicht eingezogen werden, weil er geleast ist. Aber der Lenker darf nicht mehr an das Steuer, weil ihm ein Lenkverbot für dieses Fahrzeug auferlegt wurde. Blechen muss er ordentlich: 2000 Euro Strafe plus 3000 Euro Abstellgebühr und Abschleppkosten sowie noch 200 Euro Verfahrenskosten.

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