Zum sprichwörtlichen Hürdenlauf wurde die Suche nach einem Hausarzt für eine kranke Welserin und deren Freundin, die sie dabei unterstützte. Erst nach zwei Stunden gelang es den Oberösterreicherinnen, einen praktischen Arzt zu finden. Dieser war aber ein Wahlarzt, der für die – telefonische – Krankschreibung 38 Euro kassierte.
Die Urlaubszeit dürfte sich negativ auf den ohnehin schon angespannten Hausärztemangel auswirken, wie ein aktueller Fall aus Wels deutlich zeigt. „Meine Freundin war krank, ihr Kreislauf im Keller. Ihr war extrem schwindlig, sie war käseweiß im Gesicht“, erzählt Tamara T. „Ich wollte sie gegen 13.30 Uhr zu ihrem Hausarzt bringen, weil sie in dem Zustand unmöglich selbst fahren konnte“, so die 53-Jährige.
Doch auf der Homepage des Mediziners war zu lesen, dass die Praxis wegen Urlaubs geschlossen sei – Patienten sollen 1450 oder in Notfällen die Rettung rufen. „Bei 1450 hat man nur gemeint, dass wir zu einem umliegenden niedergelassenen Arzt fahren sollen“, sagt T. verärgert – was nicht so einfach war, denn ein nahes Primärversorgungszentrum fühlte sich nicht zuständig, andere Hausärzte waren entweder im Urlaub oder hatten geschlossen.
Über zwei Stunden nach medizinischer Hilfe gesucht
„Schließlich bin ich zu der Praxis des Hausarztes gefahren. An der Tür klebte ein Zettel, auf dem eine Vertretung stand“, schildert T. Sofort wurden die Frauen dort vorstellig, doch trotz eines leeren Wartezimmers war ein Termin erst am kommenden Vormittag möglich. „Da haben wir seit über zwei Stunden nach einem Doktor gesucht, meine Freundin konnte sich kaum mehr auf den Beinen halten. Ich habe nach einer Krankmeldung gefragt, doch bekam die Info, dass sie die bei Vertretungspatienten nur nach ärztlicher Untersuchung ausstellen.“
Ein Wahlarzt habe die Patientin schließlich übers Telefon krankgeschrieben – Kostenpunkt 38 Euro. „Eine Schande“, so die erboste Helferin.
Laut Gesundheitskasse sind in Oberösterreich derzeit 20 Kassenstellen für Allgemeinmedizin unbesetzt, rund 26 seien in Besetzung – darunter auch jene für das zweite Primärversorgungszentrum in Wels. „Der aktuelle Erfahrungsbericht ist unerfreulich, und wir werden eine Erinnerung zum Thema Vertretung an unsere Vertragspartner schicken“, heißt es aus der Pressestelle der ÖGK.
Vertretung muss bekannt gegeben werden
Grundsätzlich sei jeder Kassenarzt verpflichtet, bei Schließung der Ordination eine Vertretung bekannt zu geben – auf der Homepage, der Tür oder einem Tonband. Zudem müssten sie über ihre Auffindesituation im Ärztefinder für OÖ informieren, „was aber leider nicht immer gemacht wird“.
Das bestätigt auch Klaus Kaiserseder, Dienstführender der Rettungsleitstelle Linz-Mühlviertel: „Das ist auch für uns nicht einfach. Die Meldemoral ist überschaubar, wir erfahren oft erst von Patienten, dass ihr Hausarzt im Urlaub ist.“
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