Hohe Wogen in Gmunden! Das Landesverwaltungsgericht hob die nachträgliche Legalisierung von zwei Schwarzbauten am Traunsee durch den Bürgermeister auf. Die zwei Hütten stehen im Zusammenhang mit einem brisanten Immobilienstreit und bringen den Stadtchef unter Druck. Erste Rücktrittrufe werden laut.
Die in Gmunden seit der Aufhebung des flächendeckenden 40ers im Stadtgebiet ohnehin aufgeheizte Stimmung ist spätestens seit gestern am Kochen. Das Landesverwaltungsgericht hob einen Bescheid von ÖVP-Bürgermeister Stefan Krapf für die nachträgliche Legalisierung von zwei Bootshütten aus dem Jahr 1969 auf und löste damit eine regelrechte Schlammschlacht aus. Auch erste Rufe nach einem Rücktritt des Stadtchefs sind zu hören.
Allmählich muss man sich fragen, ob Gmunden ein rechtsfreier Raum ist.
Dina Fritz, FPÖ-Fraktionschefin
„Allmählich muss man sich fragen, ob Gmunden ein rechtsfreier Raum ist“, schießt FP-Fraktionsobfrau Dina Fritz gegen Krapf scharf. Nach dem Fiasko mit dem nicht gesetzmäßig verordneten Tempo 40 komme nun ein hochbrisanter gesetzwidriger Bescheid hinzu. „Die nachträgliche Legalisierung der Bootshütten ging von Krapf quasi im Alleingang aus – ohne den Bauausschuss einzubinden. Die Entscheidung wurde während eines anhängigen Gerichtsverfahrens getroffen, bei dem der Wert der Bootshütte eine nicht unwesentliche Rolle gespielt hat“, sagt Fritz.
Aufsehenerregender Streit
Sie spricht den aufsehenerregenden Immobilienstreit an. Mehrere Personen sollen einer alten Frau eine Villa um einen viel zu niedrigen Preis abgeknöpft haben. Sie mussten den Kauf rückabwickeln und erstinstanzliche Strafen hinnehmen. Die Urteile werden angefochten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Stadtchef dementiert Alleingang
Krapf weist die FP-Kritik zurück. „Die Entscheidung habe ich mit besten Gewissen mit dem Bauamt getroffen. Ich sehe nach wie vor eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung der Hütten. Wir werden alle juristischen Wege ausloten“, kündigt Krapf an.
Anzeige wegen Amtsmissbrauch
Es ist durchaus möglich, dass er selbst ins Visier der Justiz gerät. Eine Anzeige wegen Amtsmissbrauch droht. Krapf ist von der Schlammschlacht nicht überrascht: „Fast 60 Jahre hat es bei den Bootshütten keine Beanstandungen gegeben. Aufgekommen ist alles im Strafverfahren, wo erstinstanzlich Verurteilte das Thema aufgegriffen haben, um das Strafausmaß zu verringern.“
Bereits jetzt fordert WIA-Gemeinderat Philipp Wiatschka Konsequenzen. „Die Aufhebung des Bescheids ist äußerst bedenklich und mehr als schief in der Optik. Das Vorgehen wirft immer größere Zweifel an der Amtsfähigkeit des Bürgermeisters auf.“
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